Neues Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen
Der Sächsische Landtag hat am 24. Juni 2026 das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen. Die Polizei wird künftig in ihrer Handlungsfähigkeit im Bereich der Gefahrenabwehr gestärkt.