Jahresbericht 2022 der unabhängigen Beschwerdestelle für die Polizei vorgestellt
Beitrag aus dem Archiv (2023)
Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) hat ihren Bericht für das Jahr 2022 vorgelegt.
Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist der Staatskanzlei angegliedert.
(© Sächsische Staatskanzlei)
Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr rückläufig
Die Zahl der Beschwerden bei der UVBP im Jahr 2022 waren im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 261 Beschwerden eingereicht. Dabei handelte es sich um 248 Bürgerbeschwerden und um 13 Beschwerden von Polizeibediensteten. Im Berichtsjahr 2021 waren noch 309 Beschwerden eingereicht worden.
Im Ergebnis der Prüfung der Beschwerden erwiesen sich 28 als »begründet« und 74 als »teilweise begründet« (entspricht zusammen etwa 39 Prozent des Beschwerdeaufkommens). 125 Beschwerden (etwa 48 Prozent) erwiesen sich als unbegründet.
Zu 32 Beschwerden (etwa 12 Prozent) konnte durch die UVBP aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidung getroffen werden. Dies betrifft zum Beispiel 19 Beschwerden, in deren Folge strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet wurden. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft. Im Ergebnis von zwei Beschwerden mussten durch den Dienstvorgesetzten jeweils disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einen Polizeibediensteten eingeleitet werden.
Die Prüfung der Beschwerden konnte in etwa 67 Prozent der Fälle nach spätestens einem Monat mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden.
Im Ergebnis der Prüfung der Beschwerden erwiesen sich 28 als »begründet« und 74 als »teilweise begründet« (entspricht zusammen etwa 39 Prozent des Beschwerdeaufkommens). 125 Beschwerden (etwa 48 Prozent) erwiesen sich als unbegründet.
Zu 32 Beschwerden (etwa 12 Prozent) konnte durch die UVBP aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidung getroffen werden. Dies betrifft zum Beispiel 19 Beschwerden, in deren Folge strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet wurden. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft. Im Ergebnis von zwei Beschwerden mussten durch den Dienstvorgesetzten jeweils disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einen Polizeibediensteten eingeleitet werden.
Die Prüfung der Beschwerden konnte in etwa 67 Prozent der Fälle nach spätestens einem Monat mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden.
Im Einzelnen verteilten sich die maßgeblichen Beschwerdeinhalte auf nachfolgende Kategorien:
(© Sächsische Staatskanzlei)
Kritik am Verhalten von Polizeibediensteten
Bei den 102 als »begründet« oder »teilweise begründet« bewerteten Beschwerden erwiesen sich hauptsächlich Verhaltensaspekte von Polizeibediensteten als kritikwürdig wie:
- unangemessenes Auftreten und unsensible Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte und bei polizeilichen Kontrollen im Straßenverkehr,
- unsachliche oder unsensible Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei telefonischen Nachfragen sowie im Zuge telefonischer Notrufbearbeitung,
- Mängel im äußeren Erscheinungsbild hinsichtlich der Uniform und mitgeführter Ausrüstungsgegenstände,
- kritikwürdiges Verhalten beim Führen und Parken von Dienstfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr,
- keine Namensnennung handelnder Polizeibediensteter gegenüber Bürgern sowie Nichtmitführen von Dienstausweisen während der polizeilichen Tätigkeit,
- kritikwürdige Kommunikation von Polizeibediensteten in sozialen Netzwerken.
Kritik an der fachlichen Arbeit
In geringerem Maße als Verhaltenskritik war in Einzelfällen auch die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten. Dieses betraf mehrfach:
- Mängel bei der Anzeigenaufnahme,
- ausbleibende Informationen bzw. Antworten auf Bürgeranfragen zum Stand der Bearbeitung von Anzeigen,
- einzelne Mängel bei der Bearbeitung von Notrufen insbesondere bezüglich der Entscheidung, Einsatzkräfte zeitnah zu entsenden,
- einzelne Maßnahmen anlässlich allgemeiner Verkehrskontrollen,
- Mängel bei der Verkehrsunfallaufnahme insbesondere der Dokumentation,
- unangemessene Wartezeiten für Betroffene bis zum Eintreffen von Polizeibediensteten am Ereignisort,
- Mängel bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Verwarnungsgeld,
- unzureichendes Einschreiten bei Störungen im Rahmen von einzelnen Versammlungen,
- Mängel bei der Bearbeitung einzelner Ermittlungsunterlagen.
Sonstige Anliegen zur polizeilichen Arbeit 2022
Ganz überwiegend reichten die Beschwerdeführenden die Beschwerden schriftlich ein und nutzten dazu die elektronischen Übertragungswege.
Im Jahr 2022 sind zudem 103 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die UVBP herangetragen worden.
Die vorgetragenen Anliegen wiesen ganz überwiegend einen örtlichen oder einen auf einen spezifischen Sachverhalt gerichteten Bezug auf. Hauptsächlich wurden vorgetragen:
Im Jahr 2022 sind zudem 103 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die UVBP herangetragen worden.
Die vorgetragenen Anliegen wiesen ganz überwiegend einen örtlichen oder einen auf einen spezifischen Sachverhalt gerichteten Bezug auf. Hauptsächlich wurden vorgetragen:
- Hinweise zur Optimierung der Online-Wache der sächsischen Polizei,
- Bitten um polizeiliche Überwachung des Straßenverkehrs im örtlichen Bereich,
- Bitten um verstärkte Kontrollen des Radfahrverkehrs,
- Bitten um Auskunft zum Stand der Ermittlungen zu erstatteten Strafanzeigen,
- Bitten hinsichtlich schnellerer Bearbeitung von Online-Anzeigen, insbesondere hinsichtlich der Mitteilung der ermittlungsführenden Dienststelle und des Aktenzeichens,
- Hinweise zur Bearbeitung von Notrufen,
- Hinweise bezüglich nachhaltig ruhestörenden Lärms im Wohnumfeld,
- Hinweise auf Verdachtsfälle von Straftaten in sozialen Medien,
- Anfragen bezüglich Organisation, Ausstattung und Arbeitsweise der sächsischen Polizei,
- einzelfallbezogenes Lob zum Handeln von Polizeibediensteten.
Hintergrund und Reflexion
Die Vorlage des Berichtes der UVBP erfolgt auf der Grundlage des Paragrafen 98 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz, in welchem die Aufgaben und die Rechte der UVBP gesetzlich geregelt sind. Dazu zählt auch die Vorlage und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Arbeit und die Prüfergebnisse der Stelle. Angaben zu einem Gesamtaufkommen der Beschwerden bezüglich der sächsischen Polizei können im Bericht nicht gemacht werden, da hier nur die bei der UVBP eingehenden Beschwerden statistisch erfasst werden.
Die Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist natürlich auch an der Reflexion ihrer Arbeit interessiert. Daher wurde im Jahr 2022 eine »Zufriedenheitsbefragung« konzipiert. Beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger können seit Anfang 2023 mittels anonymisierter Fragebögen ihr »Feedback« zur Beschwerdebearbeitung mitteilen.
Die Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist natürlich auch an der Reflexion ihrer Arbeit interessiert. Daher wurde im Jahr 2022 eine »Zufriedenheitsbefragung« konzipiert. Beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger können seit Anfang 2023 mittels anonymisierter Fragebögen ihr »Feedback« zur Beschwerdebearbeitung mitteilen.