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Korruptionsbekämpfung

Was ist Korruption?

Als Korruption bezeichnet man den Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines persönlichen Vorteils oder eines Vorteils für Dritte. Die Allgemeinheit wird dabei mittelbar oder unmittelbar geschädigt.

Mit Korruption ist aber auch die Verleitung eines Amtsträgers zu einem solchen Missbrauch gemeint. Korruption ist in der Regel strafbar und zieht dienst- oder arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst müssen bereits jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Sie dürfen sicher daher grundsätzlich weder Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile in Bezug auf ihr Amt oder ihre dienstliche Tätigkeit versprechen lassen, noch solche annehmen.


Anti-Korruptionstelefon der Sächsischen Staatsregierung

Unter der Telefonnummer +49 351 803 29 25 erhält Jedermann die Gelegenheit, konkrete Korruptionsverdachte gegen Mitarbeiter einer Behörde zu äußern, ohne dass er oder sie private oder berufliche Nachteile befürchten muss. Den Hinweisen wird im Einzelnen nachgegangen. Sollte das Telefon nicht besetzt sein, ist ein Anrufbeantworter geschaltet.

Anti-Korruptionsbeauftragte des Polizeiverwaltungsamtes


Anti-Korruptionsbeauftragter der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)


Anti-Korruptionsbeauftragter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei Sachsen


Anti-Korruptionsbeauftragter der Polizeidirektion Chemnitz


Anti-Korruptionsbeauftragte der Polizeidirektion Dresden


Anti-Korruptionsbeauftragter der Polizeidirektion Görlitz


Anti-Korruptionsbeauftragter der Polizeidirektion Leipzig


Anti-Korruptionsbeauftragter der Polizeidirektion Zwickau


Anti-Korruptionsbeauftragte des Landeskriminalamtes Sachsen