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Die Bilanz zur Aktion »Die Schule hat begonnen«

Aktion »Die Schule hat begonnen«
(© Polizei Sachsen)

Die Verkehrssicherheitsaktion war auch im Jahr 2023 ein voller Erfolg: Innenminister Armin Schuster lobt das Engagement der sächsischen Polizistinnen und Polizisten für Schulanfänger und Schüler.
Beitrag aus dem Archiv (2023)

 


Die Verkehrssicherheitsaktion war auch im Jahr 2023 ein voller Erfolg: Innenminister Armin Schuster lobt das Engagement der sächsischen Polizistinnen und Polizisten für Schulanfänger und Schüler.
 

Aktion »Die Schule hat begonnen«
(© Polizei Sachsen)

Zwischen dem 21. August und 8. September 2023 lief die Verkehrssicherheitsaktion »Die Schule hat begonnen!«. Zusammen mit dem Landesverband des Sächsischen Verkehrsgewerbes e.V. (LSV) legte die Polizei pünktlich zum Schulanfang einen besonderen Fokus auf die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr. Dafür wurden verstärkt Verkehrskontrollen durch die Polizei im Bereich von Grundschulen und Schulwegen durchgeführt.

1.497 Verwarn- und 361 Bußgelder erhoben

Das Ergebnis: Innerhalb der drei Aktionswochen wurden insgesamt 1.292 Kontrollpunkte errichtet. Davon befanden sich 1.220 im Umfeld von Grundschulen. Die Beamtinnen und Beamten der fünf sächsischen Polizeidirektionen verhängten in Summe 1.497 Verwarn- und 361 Bußgelder. Insgesamt kam es in diesem Jahr zu 2.668 Verkehrsverstößen, das waren 28 mehr als im Vorjahr. Dazu zählten auch 73 Verstöße gegen die Sicherungspflicht der Kinder im Auto. Die höchste gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung betrug in diesem Jahr 53 km/h im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Chemnitz.
 

Innenminister Schuster unterstützt die Aktion
Innenminister Armin Schuster unterstützt die Aktion »Die Schule hat begonnen«
(© Polizei Sachsen)

Innenminister Armin Schuster: »Bis zu 50 km/h zu schnell in der Nähe von Grundschulen und Schulwegen – das ist eine lebensbedrohliche Gefahr für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, unsere Kinder! Rund 1.900 gemessene Geschwindigkeitsverstöße im Aktionszeitraum zeigen, wie wichtig die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten ist, gerade zum Schulanfang. Allen Eltern versichere ich, dass die Polizei weiterhin an Ihrer Seite ist und Sie unterstützt. Ich bedanke mich bei den Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag auch für unsere Verkehrssicherheit im Einsatz sind und weiter unermüdlich kontrollieren. Auch bei allen Autofahrerinnen und -fahrern möchte ich mich bedanken, die umsichtig und rücksichtsvoll im Straßenverkehr unterwegs sind: Auch Sie machen unsere Straßen sicherer!«

Hintergrundinformationen zur Verkehrssicherheitsaktion

Seit nun schon über 20 Jahren ist die Verkehrssicherheitsaktion »Die Schule hat begonnen!« ein wichtiger Bestandteil der polizeilichen Verkehrsprävention. Mit ihr soll in Sachsen fortwährend die Sicherheit für Schüler gewährleistet werden. Im Rahmen der Aktion werden Fahrzeuge der Polizei und der Mitglieder des Landesverbandes des Sächsischen Verkehrsgewerbes, insbesondere Fahrzeuge des gewerblichen Personenverkehrs, mit großformatigen Aufklebern versehen. Damit wird auf die vermehrte Teilnahme von Schülern im Straßenverkehr als Fußgänger und Radfahrer hingewiesen. In diesem Zusammenhang stehen auch die dicht aufeinanderfolgenden Verkehrskontrollen im Umfeld von Schulen. Aufklärung über die Sicherheit auf dem Schulweg beginnt zuhause: Die Polizei Sachsen empfiehlt besonders Eltern von Erstklässlern schon vor Schulbeginn den Weg zur Schule mit ihren Kindern gemeinsam zu erkunden und diese dabei auf mögliche Gefahren hinzuweisen.

Der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld

In Sachsen, wie in ganz Deutschland, gibt es einen Unterschied zwischen der Verhängung eines Verwarngelds und eines Bußgelds bei einer Verkehrskontrolle.

Verwarngelder gelten für leichte Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Parkvergehen. Sie werden vor Ort gezahlt, meist in bar oder per Karte. Die Strafen sind niedrig, dienen der schnellen Ahndung und hinterlassen keine Punkte in Flensburg.

Bußgelder ahnden schwerere Verkehrsverstöße wie Alkoholfahrten oder Rotlichtverstöße an der Ampel. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und wird in einem Bescheid mit Zahlungsfrist festgelegt. Bei Bußgeldern können Punkte in Flensburg vergeben werden, was je nach Sachlage, im schlimmsten Fall sogar einen Führerscheinentzug nach sich ziehen kann.


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