Studie startet: 6.600 Menschen im Freistaat werden zu Sicherheit und Kriminalität befragt
Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – eine Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts
(© BKA)
Wie sicher fühlen sich die Menschen in Deutschland? Welche Erfahrungen haben sie mit Kriminalität gemacht? Und wie stehen sie zur Polizei? Ab März werden rund 6.600 Menschen im Freistaat zu ihrem Sicherheitsgefühl und zur Kriminalität befragt. Die Umfrage erfolgt im Rahmen der Studie »Sicherheit und Kriminalität in Deutschland« des Bundeskriminalamts (BKA) und der Polizeien der Länder. Bundesweit erhalten mehr als 186.000 Personen ab 16 Jahren dazu einen Fragebogen per Post zugeschickt. Ziel der Bevölkerungsbefragung ist es, umfassende Erkenntnisse über die Entwicklung der Kriminalität, eigene Opfererfahrungen, das Sicherheitsgefühl der Menschen und ihre Erfahrung mit der Polizei zu erlangen.
Die Anonymität aller Befragten ist garantiert.
Innenminister Armin Schuster: »Bitte nehmen Sie an der Befragung teil! Je mehr der repräsentativ ausgewählten Personen die Fragen beantworten und ihre Erfahrungen teilen, desto aussagekräftiger wird das Ergebnis – und damit auch der Nutzen für die generelle Ausrichtung der Sicherheitspolitik in Sachsen und Deutschland. Die Umsetzung der Ergebnisse wird die Arbeit vieler Behörden verbessern. Damit erhöht sich die Sicherheit vor Ort. Mehr Sicherheit bedeutet mehr Lebensqualität. Mit der Teilnahme helfen Sie auch bei der Aufhellung von Dunkelfeldern der Kriminalität. Das umfasst Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht und damit in offiziellen Statistiken nicht erfasst werden.«
Wie wird gefragt und Anonymität sichergestellt?
Die Anonymität aller Befragten ist garantiert. Die Kontaktdaten wurden, wie bei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen üblich, vom Umfrageinstitut nach dem Zufallsprinzip aus den Melderegistern der Städte und Gemeinden ausgewählt. Rechtsgrundlage für eine solche Gruppenauskunft ist § 46 des Bundesmeldegesetzes. Infas übergibt nur vollständig anonyme Daten – ohne Namen und Adresse – zur Auswertung an das BKA.
Die zufällig ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Fragen schriftlich oder online beantworten. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Internetseite und der Zugangs-Code finden sich auf der Titelseite des zugesandten Papierfragebogens. Ein Rückumschlag liegt ebenfalls bei. Das Porto wird übernommen.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite des Bundeskriminakamts oder nachfolgend in den FAQs:
Wer ist der Auftraggeber der Studie SKiD? Wie arbeiten Bund und Länder zusammen?
Was haben BKA und das Erhebungsinstitut infas bei SKiD genau miteinander zu tun?
Wer bezahlt die Studie SKiD?
Was ist unter Dunkelfeldforschung zu verstehen? Was erforschen Sie mit der Studie SKiD?
Die schriftliche Befragung der Studie SKiD hat das Ziel, Erkenntnisse zum Dunkelfeld für zahlreiche Straftaten zu gewinnen, darunter verschiedene Vermögens- und Cyberdelikte, aber auch schwere Straftaten aus dem Bereich der Gewaltkriminalität. Des Weiteren erforscht die Studie u. a. die Umstände des Opferwerdens, die mögliche Furcht vor Kriminalität und die Wahrnehmung der Arbeit der Polizei.
Ergebnisse der Dunkelfeldforschung des BKA ermöglichen u. a.
- eine wissenschaftlich abgesicherte, qualitativ hochwertige Einschätzung zum Kriminalitätsaufkommen in Deutschland für die untersuchten Straftaten,
- eine Bestimmung des Verhältnisses von Hell- und Dunkelfeld,
- Analysen von Veränderungen über die Zeit,
- eine solide Informationsgrundlage für die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Kriminalität.
Wie forschen Sie? Welche Methoden kommen zum Einsatz?
SKiD arbeitet mit Fragebögen. Die Informationen und Unterlagen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden per Post zugesandt. Wer möchte, kann den Fragebogen auch online beantworten, die Zugangsdaten werden ebenfalls postalisch übermittelt.
Wie wurde ich für die Studie SKiD ausgewählt? Woher haben Sie meine Adresse?
Wer kann an der Studie SKiD teilnehmen? Wie kann ich an der Studie SKiD teilnehmen?
Sie können nur an der Befragung teilnehmen, wenn Sie für die Befragung ausgewählt worden sind und ein Schreiben erhalten haben, dem auch der Fragebogen beigefügt war. Sie können die Fragen auf dem beigefügten Papierfragebogen ausfüllen und ihn in dem ebenfalls beigefügten Umschlag an Infas zurückschicken. Die Kosten übernehmen wir. Alternativ können Sie die Fragen auch online beantworten. Die Internetseite und den Zugangs-Code finden Sie auf der Titelseite des Ihnen zugesandten Papierfragebogens.
Ich wurde für die Studie SKiD ausgewählt. Warum sollte ich mich daran beteiligen?
Mit Hilfe der Ergebnisse von SKiD soll der Schutz vor Kriminalität verbessert werden. Wenn Sie gerade keine Zeit zum Ausfüllen des Fragebogens haben, können Sie ihn auch ein paar Tage später ausfüllen und zurücksenden. Noch bequemer lässt sich der Fragebogen online ausfüllen. Eine Anleitung dazu liegt Ihrem Anschreiben bei.
Wir freuen uns und sind Ihnen dankbar, wenn Sie die angebotene Teilnahmemöglichkeit nutzen! Selbstverständlich ist Ihre Teilnahme freiwillig.
Entstehen mir Kosten, wenn ich teilnehme?
Was möchten Sie von mir als Teilnehmerin/Teilnehmer wissen?
Im Fragebogen erbitten wir Antworten auf verschiedene Fragen, darunter
- Einschätzungen zur Zufriedenheit mit der eigenen Wohngegend und zur Wahrnehmung der Sicherheit an verschiedenen Orten,
- Einschätzungen zur Arbeit der Polizei,
- Einschätzungen zur Kriminalität,
- eigene Opfererfahrungen im Hinblick auf Straftaten,
- Reaktionen auf eigene Opfererfahrungen bzw. entsprechende Folgen
- sowie einige Angaben zur eigenen Person und Lebenssituation.
Ich möchte nicht an der Befragung teilnehmen. Was sollte ich tun?
Wie kann ich überprüfen, ob das Anschreiben tatsächlich vom Erhebungsinstitut stammt und im Auf-trag des BKA erfolgt?
1) Prüfen Sie die Anschreiben und die beiden Logos – das von SKiD 2024 und dasjenige des Erhebungsinstituts infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und deren Aussehen genau.
2) Überprüfen Sie die für den Rückversand des Fragebogens angegebene Adresse:
infas Institut für angewandte
Sozialwissenschaft GmbH
Postfach 24 01 01
53154 Bonn
Senden Sie den ausgefüllten Fragebogen nur an diese Adresse!
Wichtig: Die vom Erhebungsinstitut infas versandten Anschreiben
- haben nie zum Ziel, Ihnen ein Produkt, Abonnement oder Ähnliches zu verkaufen,
- werben für kein Produkt, keine Veranstaltung, keine Organisation, keine Partei o. ä.,
- wollen von Ihnen keine Angaben zu Bankverbindungen, Passwörtern, Geheimnummern, Zugangsdaten o. ä.,
- verlangen von Ihnen keine Unterschrift,
- und beschuldigen Sie keiner Ordnungswidrigkeit und keiner Straftat und fordern kein damit zusammenhängendes Verwarngeld ein.
Bei Unsicherheiten können Sie Kontakt zum Erhebungsinstitut infas oder dem BKA aufnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.bka.de/skid.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer relevanter datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden vom BKA und dem Erhebungsinstitut umgesetzt.
Ihre Adressdaten und die Angaben im Fragebogen werden in getrennten Datensätzen gespeichert. Die Antworten aus dem Fragebogen werden mit den Antworten anderer befragter Personen in einem Datensatz zusammengefasst und ausschließlich gemeinsam ausgewertet. Die Ergebnisse ermöglichen keinen Rückschluss auf einzelne Personen. Ihre Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Die Adressdaten liegen nur dem beauftragten Erhebungsinstitut infas und teilweise den Dienstleistern für den postalischen Versand der Befragungsunterlagen vor. Ihr Name und Ihre Adresse werden nicht an das BKA weitergeleitet. Sobald die Adressdaten nicht mehr für die SKiD 2024 Befragung benötigt werden, löschen das Erhebungsinstitut und die Dienstleister für den postalischen Versand die Adressdaten. Das wird spätestens zum Abschluss der Zusammenarbeit zwischen BKA und dem Erhebungsinstitut infas im Rahmen der aktuellen Befragungswelle der Fall sein. Damit werden Ihre Angaben aus der Befragung vollständig anonymisiert sein wodurch keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind.
Bekommt noch jemand anderes als das BKA oder das Erhebungsinstitut meine Angaben?
Für vertiefende Analysen wird der anonymisierte Datensatz zu einem späteren Zeitpunkt einigen ausgewählten Forschungseinrichtungen innerhalb der Polizeibehörden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Alle diese Einrichtungen unterliegen den gesetzlichen Verpflichtungen zum Datenschutz.
Welche Rechte habe ich beim Datenschutz im Zusammenhang mit SKiD?
Wie kann ich die Ergebnisse der Studie SKiD erhalten?
Wie häufig wird die Studie SKiD zukünftig durchgeführt?
Ich bin von einer Straftat betroffen. Was kann ich tun?
Für weitere Hilfe bietet Ihnen die Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS) www.odabs.org eine Übersicht über Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe. Ebenfalls können Sie sich an die Hilfeorganisation WEISSER RING unter der Telefonnummer 116 006 wenden. Die Beratung ist kostenfrei und anonym. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.weisser-ring.de.
Hintergrund
Die Dunkelfeldstudie »Sicherheit und Kriminalität in Deutschland« ist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat beauftragt und geht auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz im Dezember 2017 zurück. Diese sprach sich für die Durchführung einer regelmäßigen bundesweiten Dunkelfeldbefragung in einem Turnus von perspektivisch zwei Jahren aus. Das BKA wurde als Zentralstelle mit der Umsetzung beauftragt und die Bundesländer um Beteiligung gebeten – 2022 wurden erstmals Ergebnisse der Dunkelfeldstudie veröffentlicht.