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Überfall- und Einbruchmeldeanlagen

Alarmanlage

Die hier aufgeführten Errichterunternehmen haben nachgewiesen, dass sie in der Lage sind, Überfall- und Einbruchmeldeanlagen kriminaltaktisch richtig zu projektieren, qualifizierte Technik einzusetzen und gemäß den einschlägigen Vorschriften entsprechend zu installieren.

Überprüfte Errichterunternehmen


Vorläufig aufgenommene Errichterunternehmen


Grundlage dieses Adressennachweises sind personelle und technische Voraussetzungen, die in einem Aufnahmeverfahren gegenüber der Kriminalpolizei nachgewiesen werden.

Die Unternehmen verfügen über geeignetes Fachpersonal und über einen ständigen Wartungs- und Instandhaltungsdienst. Sie haben sich verpflichtet, ÜMA/EMA nach den anerkannten Regeln der Technik zu projektieren, zu installieren, zu verändern/erweitern und ggf. fachgerecht instand zu halten.

Sollte eine Gefahrenmeldeanlage Gegenstand eines Versicherungsvertrages werden, sind zusätzlich die Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH zu beachten. In diesem Fall ist eine Abstimmung mit dem Schadenversicherer erforderlich.

Mit einem * gekennzeichnete Unternehmen haben die formellen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Sie sind einverstanden, dass die von ihnen errichteten ÜMA/EMA durch Fachkräfte der Polizei überprüft werden. Diese Überprüfung hat noch nicht stattgefunden. Die Aufnahme in den Adressennachweis erfolgt daher vorläufig. Bei Unternehmen ohne diese Kennzeichnung wurden bereits Überprüfungen von ÜMA/EMA mit positiven Ergebnis durchgeführt.

Die Beteiligung an diesem Aufnahmeverfahren ist den Errichterunternehmen von ÜMA/EMA freigestellt. Rechtsansprüche gegen den Freistaat Sachsen können aufgrund der Zusammenstellung und der Aushändigung des Adressennachweises nicht gestellt werden. Der Freistaat Sachsen übernimmt keine Haftung für die Bonität der in der Zusammenstellung enthaltenen Unternehmen und die durch diese Unternehmen ausgeführten Arbeiten. Dieser Adressennachweis schließt nicht aus, dass weitere - nicht aufgeführte - Unternehmen, die das Aufnahmeverfahren noch nicht durchlaufen haben, ebenfalls in der Lage sind, ÜMA/EMA nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten.

Grundlage des Aufnahmeverfahrens ist der entsprechende bundeseinheitliche Pflichtenkatalog (Pfk) in dem Voraussetzungen und weitere Anforderungen geregelt sind. Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und die Herausgabe des Adressennachweises von Errichterunternehmen im Freistaat Sachsen ist das Landeskriminalamt zuständig.


Informationen für Errichterunternehmen

Für die Bewerbung zur Aufnahme in den Adressennachweis für Errichterunternehmen des Freistaates Sachsen stehen nachfolgend die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Informationen zu Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit direkter Alarmweiterleitung zur Polizei Sachsen sind hier zu finden.

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Mehr Informationen zu diesem Präventionsthema

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Hier finden Sie Infos zur Bewerbung bei der Polizei Sachsen: