Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei Sachsen
(© Polizei Sachsen)
Die Grundlage bildet die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA).
Neue ÜEA sind unter Beachtung der neuesten Ausgabe der ÜEA-Richtlinie zu projektieren und zu installieren.
Nachfolgend wird die aktuell gültige sog. ÜEA-Richtlinie des Freistaats Sachsen und zusätzliche (länderspezifische) Einzeldokumente zur Verfügung gestellt.
Neue ÜEA sind unter Beachtung der neuesten Ausgabe der ÜEA-Richtlinie zu projektieren und zu installieren.
Nachfolgend wird die aktuell gültige sog. ÜEA-Richtlinie des Freistaats Sachsen und zusätzliche (länderspezifische) Einzeldokumente zur Verfügung gestellt.
Einzeldokumente (soweit erforderlich ausfüllbar):
Zusatz:
Generator für Meldertexte zur differenzierten Alarmübertragung im
Satztyp 54H und Übersicht der Meldungsarten im Satztyp 02H
gemäß Protokoll der Richtlinie VdS 2465
Stand: 05.01.2023
Satztyp 54H und Übersicht der Meldungsarten im Satztyp 02H
gemäß Protokoll der Richtlinie VdS 2465
Stand: 05.01.2023