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Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei Sachsen

Blaulicht
(© Polizei Sachsen)

Die Grundlage bildet die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA).

Neue ÜEA sind unter Beachtung der neuesten Ausgabe der ÜEA-Richtlinie zu projektieren und zu installieren.

Nachfolgend wird die aktuell gültige sog. ÜEA-Richtlinie des Freistaats Sachsen und zusätzliche (länderspezifische) Einzeldokumente zur Verfügung gestellt.


Einzeldokumente (soweit erforderlich ausfüllbar):


Zusatz:


     Generator für Meldertexte zur differenzierten Alarmübertragung im
     Satztyp 54H und Übersicht der Meldungsarten im Satztyp 02H
     gemäß Protokoll der Richtlinie VdS 2465
     Stand: 05.01.2023