Radfahrausbildung
Nach der 4. Klasse wechseln die meisten Kinder die Schule, d. h. auch ihr Schulweg ändert sich. Dieser wird dann zunehmend mit Fahrrädern und öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Darüber hinaus spielt das Fahrrad im Freizeitverhalten der Kinder in diesem Alter eine immer größere Rolle. Deshalb beteiligt sich die Polizei an der schulischen Verkehrserziehung in der 4. Klasse und unterstützt die Lehrer bei der praktischen Radfahrausbildung.
Veranstaltungsinhalte:
Die Schüler sollen zur eigenständigen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad befähigt werden und die Verkehrsregeln als Radfahrer sicher anwenden können.
Übungsschwerpunkte:
- Anfahren vom Fahrbahnrand
- Vorbeifahren an Hindernissen
- Übungen zu allgemeinen Vorfahrtsregeln
- Übungen speziell zum Linksabbiegen
Zeitbedarf: 10 Unterrichtsstunden
Informieren Sie sich beim Fachdienst Prävention in Ihrer Region:
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Inspektion Zentrale Dienste, Fachdienst Prävention
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