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Aufgaben

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Arbeit Wapo
(© Polizei Sachsen)

Die Wachpolizei nimmt Aufgaben des Objektschutzes wahr und unterstützt die Landespolizei bei der Personenbewachung. Die Angehörigen der Wachpolizei stehen für zwei Jahre in einem  Arbeitnehmerverhältnis zum Freistaat Sachsen.

Der Objektschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen gefährdete Objekte (z. B. Asylbewerberunterkünfte) erforderlich sind.

Die Personenbewachung umfasst Maßnahmen zur Unterstützung der Landespolizei beim Vollzug des Gewahrsams und von Festnahmen im Beisein eines Polizeivollzugsbeamten (z.B. bei Gefangenentransporten oder bei Vorführungen).
Darüber hinaus tragen die Wachpolizisten (m/w) durch ihren präventiven Einsatz zur Erhaltung und Herstellung der Sicherheit und Ordnung am und im Objekt bei und sollen durch sichtbare Präsenz Straftaten verhindern.

Zunächst erfolgt eine zweijährige Dienstzeit in einer der fünf  Polizeidirektion oder dem Präsidium der Bereitschaftspolizei.


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