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Polizeieinsatz anlässlich des Christopher-Street-Days in Görlitz

Medieninformation: 376/2024
Verantwortlich: Kai Siebenäuger
Stand: 28.09.2024, 19:20 Uhr

 

Polizeieinsatz anlässlich des Christopher-Street-Days in Görlitz

Görlitz
28.09.2024, 11:00 Uhr - 17:00 Uhr

Am Samstag hat es in Görlitz einen größeren Polizeieinsatz gegeben.

Angezeigte Versammlungen

Anlass war eine angezeigte Versammlung unter dem Motto „Christopher-Street-Day“. Zusätzlich ging bei der Versammlungsbehörde eine weitere Versammlungsanzeige ein, welche sich gegen die thematischen Inhalte des CSD richtete. Das Motto lautete „Heimat und Tradition bewahrn, Kinder schützen vor dem Gender-Wahn“.

Eingesetzte Kräfte

Die Polizeidirektion Görlitz war mit zahlreichen Kräften in Görlitz unterwegs, um einen friedlichen Verlauf aller Versammlungen zu gewährleisten und mögliche Straftaten konsequent zu verfolgen.

Im Einsatz waren Beamte des Führungsstabes, der Polizeireviere, des Einsatzzuges, der Diensthundestaffel, der Kriminalpolizei- sowie der Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Görlitz. Zudem unterstützte die Bereitschaftspolizei, das Landeskriminalamt, das Polizeiverwaltungsamt, die Polizeidirektion Dresden und die Bundespolizei die Maßnahmen. Auch Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Versammlungsbehörde des Landratsamtes, der Verkehrsbetriebe sowie der Stadtverwaltung Görlitz waren vor Ort. Außerdem führten Polizeikräfte der Republik Polen einen flankierenden Einsatz durch.

Versammlungsteilnehmer

Am Christopher-Street-Day nahmen über 700 Personen teil. Die Gegenversammlung zählte circa 460 Teilnehmer.

Bilanz

Ziel der Polizei war es, allen friedlichen Versammlungsteilnehmern die Ausübung ihrer Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie die uneingeschränkte Berichterstattung aller anwesenden Medienschaffenden zu gewährleiten.

Anreise

Die Bundespolizei überwachte unterstützend die An- und Abreise des Bahnverkehrs und begleitete circa 250 Teilnehmer des CSD sowie etwa 200 Teilnehmer der Gegenversammlung auf dem Weg nach Görlitz. Hierbei stellten die Beamten bei der Anreise der Gegenversammlung sieben Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, in Form von Schutzbewaffnungen sowie Vermummungen, zwei Verstöße gegen § 86a StGB wegen des Verwendens von verbotenen Kennzeichen auf der Kleidung sowie zwei Volksverhetzungen gemäß § 130 StGB fest. In allen Fällen nahmen die Polizisten die Personalien der Tatverdächtigen auf und fertigten entsprechende Anzeigen.

Vor Beginn der Versammlungen prüften Polizei und Versammlungsbehörde die Einhaltung der entsprechenden Auflagen.  

Versammlung

Während der Versammlungen kam es zu keinen Ausschreitungen oder körperlichen Auseinandersetzungen.

Der CSD startete am Mittag auf der vorgegebenen Route. Die Gegenversammlung folgte mit einem entsprechenden Abstand. Es gab es mehrere Situationen innerhalb der Gegenversammlung, in denen die Uniformierten eingreifen und Anzeigen aufnehmen mussten.

In zwei Fällen skandierten die Demonstranten lauthals Parolen. Nach Bekanntwerden stoppte die Polizei die Gegenversammlung und ließ die Inhalte von der Staatsanwaltschaft prüfen. Nach rechtlicher Würdigung stellten die Beamten Identitäten fest und forderten die Versammlungsteilnehmer per Lautsprecher zum Unterlassen auf. In der Folge leiteten sie Strafverfahren gemäß den §§ 86a und 130 StGB wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung ein. Danach setzte sich der Aufzug der Gegenversammlung wieder in Bewegung. Es kam daraufhin zu keinen weiteren Äußerungen dieser beiden Parolen.

Darüber hinaus stellten die Beamten mehrere Auflagenverstöße sowie die Verwendung einer verfassungswidrigen Geste fest. In allen Fällen stellten sie die Identitäten der Betroffenen fest.

Der CSD überquerte an der Altstadtbrücke planmäßig die Neiße und lief kurzzeitig auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen. Hierbei kam es zu keinen Störungen, gleichwohl eine geringe Anzahl an Gegendemonstranten den Weg des CSD auf polnischem Gebiet säumten.

Aufgrund eines Hinweises nahmen die Beamten eine Anzeige wegen eines verbotenen Symbols auf einem Kleidungsstück bei einem Teilnehmer der Gegenversammlung auf der Altstadtbrücke auf.

An der Stadtbrücke beleidigte eine Person, die offenbar nicht zu einer der Versammlungen gehörte, einen eingesetzten Bundespolizisten und griff diesen an. Der Beamte wurde leicht verletzt, blieb aber dienstfähig. Es folgte eine Anzeige wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.   

Der CSD erreichte gegen 14:30 Uhr den Elisabethplatz zur Abschlusskundgebung. Etwa eine halbe Stunde später traf die Gegenversammlung dort ein. Die gegnerischen Versammlungsteilnehmer äußerten lautstrak und verbal ihre Einstellungen ohne strafrechtliche Relevanz, bevor die Teilnehmer der Gegenversammlung wieder in Richtung Bahnhof zurückbegleitet wurden.

Am Bahnhof beendete die Gegenversammlung ihren Protest und löste sich auf. Einige Teilnehmer verweilten und empfingen den CSD am Bahnhof. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Beleidigung eines Medienschaffenden. Die Beamten stellten die Identität des Tatverdächtigen der Gegenversammlung fest und fertigten eine entsprechende Anzeige.   

Abreise

Die eingesetzten Beamten trennten im weiteren Verlauf die Versammlungsteilnehmer und gewährleisteten eine geordnete Abreise. Bundespolizisten stellten dabei zwei Beleidigungen sowie eine Nötigung fest und fertigten entsprechende Anzeigen.   

Fazit

Trotz der aufgenommenen Straftaten zieht die Polizei ein positives Fazit. Die Teilnehmer des Christopher-Street-Days konnten ihren Aufzug sowie die Kundgebungen friedlich und störungsfrei absolvieren und im Anschluss sicher aus Görlitz abreisen.

Nachaufsicht

Die Polizei befindet sich weiterhin im Stadtgebiet von Görlitz um unter anderem den sicheren Verlauf der geplanten Aftershow-Party zu gewährleisten.


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