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Haus des Jugendrechts

Das 1. Haus des Jugendrechts entstand als Reaktion auf die ansteigende Jugendkriminalität in Baden-Württemberg  und wurde 1999 in Stuttgart eröffnet. Ziel war es, alle an Jugendstrafverfahren beteiligten Behörden, also Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe, unter einem Dach zu konzentrieren, um die betreffenden Verfahren schnell und mit kurzen Abstimmungswegen zu bearbeiten. Somit sollen lange Zeiträume zwischen Tat und Gerichtsverfahren vermieden werden - im Sinne von »die Strafe folgt auf dem Fuß!«. Aufgrund der Erfolge machte das Konzept in mehreren Bundesländern, so auch im Freistaat Sachsen Schule. Das erste Haus des Jugendrechts in Sachsen wurde 2015 in Leipzig eröffnet. Dort dient es seither vor allem zur Bearbeitung von Verfahren von jugendlichen Intensivstraftätern.

2019 wurde eine Ausweitung des Modellprojektes auf ländliche Strukturen beschlossen. Erste Modellregion hierfür wird die Polizeidirektion Görlitz mit jeweils einem Standort in den Städten Görlitz und Bautzen sein. Neben der Strafverfolgung steht hier auch die Präventionsarbeit im Fokus. Der Fachdienst Prävention ist eng in die Konzeption und die Umsetzung der neuen Häuser des Jugendrechtes eingebunden, die mit dem Schwerpunkt Ersttäterinnen und Ersttäter agieren sollen.

1. Ihr Ansprechpartner für das Haus des Jugendrechts in Bautzen

Oberstaatsanwalt Ingo Roehl

Besucheradresse:
Haus des Jugenrechts Bautzen
Bahnhofstraße 18
02625 Bautzen

Telefon: +49 3591 361-0

2. Ihre Ansprechpartnerin für das Haus des Jugendrechts in Görlitz

Oberstaatsanwältin Peggy Brosin

Besucheradresse:
Haus des Jugenrechts Görlitz
Eingang über Bahnhofsstraße
Gobbinstraße 5-6
02826 Görlitz

Telefon: +49 3581 4696-0

Telefax: +49 3581 4696-802

E-Mail: poststelle@stagr.justiz.sachsen.de
Im Notfall 110 wählen! E-Mails werden nur in der Bürozeit gelesen. Für Notrufe, eilige Infos und Anzeigen ist E-Mail nicht geeignet!

Achtung!

Keine Aufnahme von Anzeigen im Haus des Jugendrechts!

Bitte wenden Sie sich dazu an das für Sie zuständige Polizeirevier.

Nutzen Sie zur Anzeigenerstattung die Möglichkeit der Online-Anzeige!

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