Respekt durch Rücksicht - Bilanz Schwerpunkt-Kontrolle Terrassenufer
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 20.04.2023, 13:34 Uhr
Landeshauptstadt Dresden
Respekt durch Rücksicht – Bilanz Schwerpunkt-Kontrolle Terrassenufer
Zeit: 20.04.2023, 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Ort: Dresden-Stadtgebiet
Im Rahmen der knapp zweiwöchigen Aktion „Respekt durch Rücksicht“ hat die Polizeidirektion Dresden am Donnerstagvormittag am Terrassenufer kontrolliert. Der Schwerpunkt lag auf dem Thema Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern.
Innerhalb von zweieinhalb Stunden wurden im Bereich 48 Kraftfahrzeugführer und 11 Radfahrer kontrolliert. Dabei stellten die Polizisten 20 Handyverstöße bei Autofahrern fest. In sieben Fällen nutzten Radfahrer verbotenerweise den Gehweg. Zudem wurden bei drei Autos technische Mängel festgestellt. Ein Radfahrer beachtete die Vorfahrt nicht. Außerdem hielt sich ein Busfahrer nicht an den vorgeschriebenen Seitenabstand beim Überholen eines Radfahrers.
Am Freitag befassen sich die Kontrollen der Aktion „Respekt durch Rücksicht“ schwerpunktmäßig mit Hinweisen aus dem seit dem 11. April geschalteten Bürgerbeteiligungsportal der Polizeidirektion Dresden. Seitdem sind dort etwa 1.400 Hinweise zu gefährlichen Stellen in Dresden eingegangen. Kontrollen sind am Freitag unter anderem auf der Winterbergstraße und dem Blauen Wunder geplant. Ein Schwerpunkt ist auch dort der Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern.
Das Portal ist unter folgendem Link zu finden: https://mitdenken.sachsen.de/respekt2023
Die Hinweise daraus werden auch bei den täglichen Kontrollen berücksichtigt.
Die Kontrollaktion „Respekt durch Rücksicht“ wurde am 19. April im Stadtgebiet von Dresden gestartet (siehe Medieninformation Nr. 235/23 vom 19.04.2023).
Am ersten Kontrolltag (19. April) wurden 318 Verkehrsteilnehmer, darunter 188 Radfahrer, kontrolliert. Dabei wurde zum Beispiel in 117 Fällen verbotenerweise der Gehweg genutzt. In 75 Fällen, davon 30 Mal Radfahrer, wurden Rotlichtverstöße geahndet. 31 Mal waren Radfahrer entgegen der zulässigen Fahrtrichtung unterwegs.
Fakten zum Thema Seitenabstand:
- Seit April 2020 ist der schon immer geltende Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern beim Überholen von Radfahrern in der StVO festgeschrieben.
- Untersuchungen zeigen, dass sich Radfahrer häufig gefährdet fühlen, wenn Pkw oder Lkw zu nah an ihnen vorbei fahren.
- Häufig weichen Radfahrer deshalb auf Gehwege oder andere Straßenteile aus, wodurch Unfälle passieren können.
- Fahrräder sind Balancefahrzeuge, die zum Beispiel durch Wind und Sog von ihrer Spur abweichen können.
- Im Bürgerportal zu „Respekt durch Rücksicht“ wird das Thema Seitenabstand als ein Problem-Schwerpunkt von den Dresdnerinnen und Dresdnern genannt.
- Seit Juli 2020 sind viele Streifenwagen der Dresdner Polizei mit einem Aufkleber zum Seitenabstand versehen.
- Der Anteil der registrierten Unfälle durch Überholen mit unzureichendem Seitenabstand liegt in Dresden bei weniger als drei Prozent.
(rr)