Information zu beabsichtigten Unterschwellenvergaben mit Binnenmarktrelevanz
Die Vergaberichtlinien der EU geben öffentlichen Auftraggebern eine Verpflichtung zur Sicherstellung angemessener Bekanntmachungen vor. Diese Transparenzpflicht dient den europarechtlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung im Rahmen des Wettbewerbes. Soweit diese Pflicht nicht förmliche Vergabeverfahren übernehmen, macht die Polizeidirektion Dresden beabsichtigte Vergaben mit möglicher Binnenmarktrelevanz auf dieser Seite bekannt. Es lädt Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten ein, sich am Wettbewerb zu beteiligen