Gemeinsame Einladung der Polizeidirektion Görlitz, des Landratsamtes Bautzen und des Staatsbetriebes Sachsenforst zu einem Medien-Briefing
Stand: 13.02.2023, 11:45 Uhr
Gemeinsame Einladung der Polizeidirektion Görlitz, des Landratsamtes Bautzen und des Staatsbetriebes Sachsenforst zu einem Medien-Briefing
Die Polizeidirektion Görlitz bereitet sich derzeit auf einen polizeilichen Einsatz im Zusammenhang mit der Sicherung forstwirtschaftlicher Maßnahmen des Staatsbetriebes Sachsenforst in einem Waldgebiet in der Laußnitzer Heide in der Nähe von Würschnitz vor. Ein entsprechendes Amtshilfeersuchen des Sachsenforst liegt der Polizeidirektion Görlitz vor.
Zudem werden im Zusammenhang mit einem Camp, das sich auf dem betreffenden Gelände befindet, auch versammlungsrechtliche Fragen zu beachten sein. Diesbezüglich ist von der zuständigen Behörde im Laufe des kommenden Mittwochs eine Kontrolle hinsichtlich der Auflagen einer Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2022 vorgesehen. Von deren Ergebnis hängt dann das weitere Vorgehen ab.
Im Rahmen eines gemeinsamen Medien-Briefings wird über die Hintergründe eines möglicherweise bevorstehenden Einsatzes informiert und auf die im Einsatzfall geplanten polizeilichen Maßnahmen eingegangen.
Wann: Dienstag, 14. Februar 2023,16:00 Uhr
Wo: Kinosaal der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung, Stauffenbergallee 18, Dresden
Ablauf
Statements:
- Leiter der Polizeidirektion Görlitz
- Einsatzleiter der Polizei
- Vertreter des Staatsbetriebes Sachsenforst
- Vertreter des Landratsamtes Bautzen
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Medienschaffende sind herzlich eingeladen. Da die Veranstaltung auf dem Gelände einer polizeilichen Liegenschaft stattfindet, ist eine namentliche Registrierung obligatorisch. Bei entsprechendem Interesse wird daher um Anmeldung unter der Telefonnummer 03581 460 2030 oder per Mail unter medien.pd-gr@polizei.sachsen.de bis zum 14. Februar 2023, 10:00 Uhr gebeten.
Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund anderer polizeilicher Einsatzmaßnahmen an dem Tag keine Parkmöglichkeiten auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei zur Verfügung stellen können. (as)