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Gemeinsames Vorgehen am Alexander-Puschkin-Platz in Riesa

Medieninformation: 059/2023
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 27.01.2023, 12:32 Uhr

Landkreis Meißen

Gemeinsames Vorgehen am Alexander-Puschkin-Platz in Riesa


Andreas Wnuck (51), Leiter des Polizeireviers Riesa: „Im zweiten Halbjahr 2022 beschwerten sich vermehrt Anwohner des Alexander-Puschkin-Platzes über ruhestörenden Lärm in den Abend- und Nachtstunden. Zudem ist auch die Kriminalität an diesem zentralen Ort der Riesaer Innenstadt angestiegen. Insbesondere kam es vermehrt zu Körperverletzungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.“

Mit Wegfall der coronabedingten Einschränkungen hat sich der Alexander-Puschkin-Platz wieder als Treffpunkt von unterschiedlichen Gruppierungen etabliert. Das Polizeirevier Riesa führte daher in den vergangenen Wochen verstärkt Kontrollen durch. Dabei stellten die Einsatzkräfte immer wieder Straftaten im Zusammenhang mit der Drogenkriminalität fest.

So beobachteten Polizisten in den Abendstunden des 28. November, wie ein 22-jähriger Deutscher Cannabis in einem Hauseingang der Friedrich-Engels-Straße verstecken wollte.

Am 27. Dezember fand eine 38-jährige Spaziergängerin auf dem Alexander Puschkin-Platz ein Cliptütchen. Beim Inhalt handelte es sich um Cannabis, wie ein Test ergab.

Am 10. Januar kontrollierten Einsatzkräfte einen 33-jährigen Mann auf dem Alexander-Puschkin-Platz. Der Deutsche führte verschiedene Betäubungsmittel-Utensilien mit.

In allen Fällen leiteten die Beamten Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Andreas Wnuck: „Für eine nachhaltige Trendumkehr bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes. Denn mit polizeilichen Mitteln allein ließe sich bestenfalls eine Verdrängung erreichen. Deshalb haben wir uns in den vergangenen Tagen mit unserem wichtigsten Partner für dieses Thema, der Stadt Riesa, auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Als Polizei wird unser Schwerpunkt in der Durchführung von Komplexeinsätzen und der spürbaren Erhöhung unserer Präsenz vor Ort liegen. Für beide Aufgaben können wir auf die Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei zählen.“

Komplexeinsatz bedeutet ein kombiniertes Vorgehen ziviler und uniformierter Einsatzkräfte. Zivile Ermittler sollen beweissicher den Kauf und Verkauf von Betäubungsmitteln dokumentieren. Anschließend erfolgt die vorläufige Festnahme durch uniformierte Einsatzkräfte.

Marco Müller, Oberbürgermeister von Riesa: „Die Stadt Riesa wird die Maßnahmen des Polizeireviers in vollem Umfang unterstützen. Unser gemeinsames Ziel ist es, beharrlich und konsequent gegen Ruhestörungen, Vermüllung sowie öffentliches Urinieren vorzugehen. Ich werde von den Menschen sehr häufig auf die Probleme am Puschkinplatz angesprochen. Das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung und der Gäste der Stadt soll durch uniformierte Präsenz deutlich verbessert werden...“.

Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung am Alexander-Puschkin-Platz und im Umfeld werden dem Ordnungsamt der Stadt Riesa häufig gemeldet. Das Areal wurde und wird daher regelmäßig bestreift, sowohl von Präsenzstreifen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes als auch bereits seit einiger Zeit verstärkt mittels gemeinsamer Streifen mit der Polizei. Die Einsatzzeiten werden flexibel an die Lage angepasst und bei Bedarf auch erweitert. Die gemeinsamen Teams sind vor allem in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden und Feiertagen unterwegs.

Der Alexander-Puschkin-Platz wird ab dem 1. Februar 2023 als herausragender Kriminalitätsbrennpunkt eingeordnet. Eine derartige Einstufung erfolgt aufgrund einer objektiv festgestellten überdurchschnittlichen Kriminalitätsbelastung für einen bestimmten Bereich. An solchen Orten werden erfahrungsgemäß Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt.

Andreas Wnuck: „Diese Einstufung ist ein Baustein des Maßnahmenpakets. Ich sehe es als eine zeitlich befristete Maßnahme. Wir werden daher zum Jahresende unsere Einsatzergebnisse evaluieren und die Situation am Alexander-Puschkin-Platz neu bewerten. Bestenfalls können wir dann die Einstufung bereits wieder zurücknehmen.“ 

Mit der Einordnung als herausragenden Kriminalitätsbrennpunkt soll das Kriminalitätsgeschehen, insbesondere die Straßenkriminalität, frühzeitig zurückgedrängt werden. An solchen Orten sind Polizeibeamte beispielsweise berechtigt Identitäten einer Person festzustellen, Personen und Sachen zu durchsuchen. Gerade für angedachte Maßnahmen wie Komplexeinsätze ermöglicht diese Einstufung ein rechtssicheres Handeln der Beamten.

Die Dresdner Polizei wird in den kommenden Tagen mit ihren zusätzlichen Einsatzmaßnamen beginnen. (tg)

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