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Verdacht des Mordes - Tatverdächtiger in Haft

Verantwortlich: Sven Möller
Stand: 17.11.2023, 11:30 Uhr

Verdacht des Mordes – Tatverdächtiger in Haft

Bezug: Gemeinsame Medieninformationen vom 19. September 2023 und 2. November 202

Vorab: Es gilt die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist.


Im Zusammenhang mit der Tötung eines 79-Jährigen, der am 16.09.2023 tot in seiner Wohnung in Görlitz in der Lunitz aufgefunden worden war, wurde inzwischen ein Tatverdächtiger verhaftet. Das Opfer und der Beschuldigte kannten sich. Dem nun inhaftierten 29-jährigen Deutschen wird Mord vorgeworfen.

Bei den durch die in Zusammenarbeit von der Erweiterten Mordkommission der Polizeidirektion Görlitz und der Staatsanwaltschaft Görlitz ergebnisoffen geführten Ermittlungen kristallisierte sich etwa in der letzten Septemberwoche ein sogenannter Anfangsverdacht gegen diesen Mann heraus. Ungeachtet dessen erfolgten weitere Prüfungshandlungen in alle denkbaren Richtungen inklusive der Anfang November ausgelösten Öffentlichkeitsfahndung unter Einbindung von "Kripo live" und der Auslobung von bis zu 10.000 Euro für sachdienliche Hinweise. Völlig ungewöhnlich gab es auf die Ausstrahlung im TV nur eine Mitteilung zu einem bereits im Verfahren bekanntgewordenen Sachverhalt. Auch die Veröffentlichungen in den anderen Medien hatten nur eine geringe Resonanz (etwa zehn Hinweise) und erbrachten keine neuen Ermittlungsansätze.

Bis zum Ende der 45. Kalenderwoche ermittelte Tatsachen und Zusammenhänge ergaben zu dieser Zeit einen hinreichenden Tatverdacht gegen den 29-Jährigen, weshalb es zur Vorbereitung und – am 9. November – Durchführung eines größeren Polizeieinsatzes kam. So fanden zeitgleich Durchsuchungen an vier Orten in Sachsen und Brandenburg sowie Zeugenvernehmungen statt.


Im Ergebnis dieser Maßnahmen ließ sich der hinreichende Tatverdacht nun zu einem dringenden Tatverdacht verdichten. Am 10. November beantragte die Staatsanwaltschaft Görlitz beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz deshalb den Erlass eines Haftbefehls. Das Gericht entsprach dem Antrag.

Die Ermittlungen zum Motiv der Tat dauern an.

Der Tatverdächtige hat sich bisher nicht zum Tatvorwurf geäußert.

Weitere Angaben können aufgrund der andauernden und weiter auf Hochtouren geführten Ermittlungen, die nicht gefährdet werden dürfen, nicht gemacht werden. Aktuell werden weiter Spuren analysiert und ausgewertet, wobei der Zustand des Tathauses die Arbeit der Kriminaltechniker massiv erschwert (Messie-Verhältnisse).  Zudem ist nun eine größere Menge beschlagnahmter Speichermedien aufzuarbeiten und zu begutachten.


Zum Verständnis und zur Information:

Anfangsverdacht: Es liegen mit Tatsachen zu untersetzende Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vor. Die Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen wird möglich.

Hinreichender Tatverdacht: Bei vorläufiger Bewertung der Tat und der Beweislage ist die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher als der Freispruch. Das rechtfertigt die Erhebung einer Anklage oder die Beantragung eines Strafbefehls.

Dringender Tatverdacht: In einer Gesamtschau der vorliegenden Ermittlungsergebnisse besteht ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer der Tat verurteilt werden wird. Nun dürfen auch freiheitsentziehende Maßnahmen verhängt werden.

Zu einer Verurteilung kommt ein Gericht immer dann, wenn es von der Tat und der Täterschaft eines Angeklagten überzeugt ist und es sogenannte "vernünftige Zweifel" nicht mehr hat. Die Verurteilung beruht also nicht auf dem "schlagenden Beweis", sondern auf der Überzeugungsbildung, die sich auch aus der Aneinanderreihung und Bewertung von Indizien herleiten lassen kann.


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