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Vermeintlich fehlende Dienstwaffe nach Revision aufgefunden

Medieninformation: 477/2023
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 25.08.2023, 10:16 Uhr

Landkreis Meißen

Vermeintlich fehlende Dienstwaffe nach Revision aufgefunden


Nachdem das Fehlen einer Dienstwaffe im Polizeirevier Riesa bekannt geworden war, hatte Dresdens Polizeipräsident eine umfassende Revision aller Dienstwaffen der Polizeidirektion Dresden veranlasst. Im Ergebnis wurde die vermeintlich fehlende Maschinenpistole mitsamt der Munition aufgefunden. Sie befand sich in einem sogenannten Poolfahrzeug der Dresdner Polizei.

Poolfahrzeuge sind Fahrzeuge, die nicht einer festen Organisationseinheit
(z. B. einem Polizeirevier) zugeordnet sind, sondern temporär an diese ausgeliehen werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn originäre Fahrzeuge eines Polizeireviers aufgrund eines Unfallschadens oder anderer Mängel nicht eingesetzt werden können. In dem konkreten Fall wurde die vorgeschriebene Herausnahme der Waffe vor Übergabe des Fahrzeuges vom Polizeirevier Riesa an eine andere Organisationseinheit unterlassen.

Polizeipräsident Lutz Rodig (59): „Mit dem Auffinden der Waffe könnte man meinen, alles ist gut. Ist es aber nicht! Auch wenn die Waffe glücklicherweise nie in fremden Händen war, haben wir viel zu lange nicht gewusst, wo sie sich befindet. Der Vorfall war ein deutlicher Weckruf. Er hat gezeigt, dass wir im Umgang mit unserer Ausrüstung, und insbesondere mit Waffen, verantwortungsbewusster sein müssen. Einhergehend mit der unmittelbar nach Bekanntwerden des festgestellten Fehlens des Waffe durch den Inspekteur der Polizei veranlassten landesweiten Revision der Waffen- und Munitionsbestände in der sächsischen Polizei, habe ich unsere bestehenden Regelungen verschärft. Vor dem gleichen Hintergrund haben auch die eingeleiteten disziplinarrechtlichen Überprüfungen weiterhin Bestand, da der Verdacht einer Verletzung der Sorgfaltspflicht immer noch vorliegt.“

Im Rahmen einer revierinternen Revision wurde am 4. August 2023 im Polizeirevier Riesa das Fehlen einer Dienstwaffe mit Munition festgestellt. Bei der Waffe handelt es sich um eine Maschinenpistole Heckler & Koch MP5. Zu ihr gehören zwei Magazine mit insgesamt 60 Schuss (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden 445/23 vom 8. August 2023). (tg)

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