1. Navigation
  2. Inhalt
Inhalt

Winterliche Straßenverhältnisse - Polizei bittet um rücksichtsvolle und vorausschauende Fahrweise

Medieninformation: 677/2022
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 11.12.2022, 08:57 Uhr

Winterliche Straßenverhältnisse – Polizei bittet um rücksichtsvolle und vorausschauende Fahrweise

Meteorologen erwarten in der Nacht zu Montag weitere Schneefälle. Die Polizei bittet deshalb alle Verkehrsteilnehmer, sich auf winterliche Straßenverhältnisse einzustellen.

Geschwindigkeit anpassen und mehr Zeit einplanen

Äußerst wichtig ist es bei winterlichen Straßenverhältnissen, die Geschwindigkeit anzupassen. Diese sollte so gewählt werden, dass jederzeit gefahrlos gebremst werden kann. Dabei ist auch ein größerer Abstand zu anderen Fahrzeugen nötig, da glatte und verschneite Straßen den Bremsweg verlängern können und einige Verkehrsteilnehmer mit den Verhältnissen überfordert sind. Langsam fahrende Fahrzeuge und Fahrfehler sind zu erwarten. Zudem muss damit gerechnet werden, dass sich die Straßenverhältnisse in kürzester Zeit ändern können. „Alle Verkehrsteilnehmer sollten mehr Zeit einplanen und zur Arbeit oder zu Terminen etwas früher starten. Stress und Zeitdruck sind kein guter Ratgeber im Straßenverkehr, insbesondere nicht bei glatten Straßen.“, sagt Gerald Baier (45), Leiter der Verkehrspolizeiinspektion.

Fehlende Winterreifen können teuer werden

Winterliche Straßenverhältnisse machen eine richtige Bereifung unbedingt erforderlich. Schon bei niedrigeren Temperaturen verbessern Winterreifen und Ganzjahresreifen (mit Kennzeichnung M+S) die Haftung des Fahrzeuges auf der Straße und sorgen somit für mehr Sicherheit beim Fahren. „Kasko-Versicherungen zahlen in der Regel nicht, wenn Unfälle grob fahrlässig verursacht worden sind“, so Gerald Baier. „Das Führen eines Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen gilt als grob fahrlässig. Selbst wenn man einen Unfall nicht verursacht hat, liegt eine Teilschuld vor. Damit kann es sehr teuer werden.“

Freie Sicht im Fahrzeug

Im Straßenverkehr ist eine Rundum-Sicht nötig. Fahrzeugführer sind deshalb verpflichtet, ihre Fahrzeuge von Schnee und Eis zu befreien. Das gilt vor allem für die Scheiben, die Spiegel, aber auch für Leuchten, Blinker und Kennzeichen.

„Gerade die Scheiben sind komplett freizukratzen. Die immer wieder feststellbaren kleinen „Gucklöcher“ sind keinesfalls ausreichend.“, führt Gerald Baier aus.

Gefahr durch Eisplatten und Schnee

Auf Dächern und Ladeflächen von Lkw sowie Autodächern können sich bei Winterwetter Eisplatten bilden oder Schneemengen ansammeln, die während der Fahrt herunterfallen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder die Sicht behindern können. Die Polizei weist daraufhin, dass Fahrer von Kraftfahrzeugen, insbesondere Lkw-Fahrer vor Fahrtantritt Schnee und Eis vom Fahrzeug entfernen und während der Fahrt immer wieder kontrollieren müssen, ob sich Eisplatten auf dem Dach gebildet haben. So können gefährliche Situationen vor allem auf Autobahnen vermieden werden. „Eisplatten können die Frontscheibe nachfolgender Fahrzeuge durchschlagen und verehrende Folgen anrichten.“, sagt Gerald Baier.

Wenn ein Unfall passiert ist

Wichtig ist es zuerst die Unfallstelle zu sichern und die Warnweste anzuziehen. Sollte es Verletzte geben, dann sofort per 110 Polizei und Rettungsdienst zu informieren. 

(rr)


Marginalspalte

Stabsstelle Kommunikation


Ansprechpartner

Thomas Geithner (tg)
Marko Laske (ml)
Karsten Jäger (kj)
Lukas Reumund (lr)
Rocco Reichel (rr)
Uwe Hofmann (uh)

Zeugentelefon

  • Öffnungs- oder Sprechzeiten:
    Das Zeugentelefon ist rund um die Uhr erreichbar.
  • Telefon:
    +49 351 483-2233