Teilnahme an Versammlungen
Stand: 10.12.2021, 15:00 Uhr
Teilnahme an Versammlungen
Landkreise Görlitz und Bautzen
13.12.2021
Die Polizeidirektion Görlitz bereitet sich auf mehrere angezeigte sowie bislang nicht angezeigte Versammlungen unter freiem Himmel am kommenden Montag, den 13. Dezember 2021, in den Landkreisen Görlitz und Bautzen vor.
In den zurückliegenden Wochen hielten sich die Versammlungsteilnehmer teilweise nicht an die Auflagen, die aufgrund des Sächsischen Versammlungsgesetzes in Verbindung mit der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gelten. Insbesondere wurde die Teilnehmerzahl von derzeit maximal zehn erlaubten Personen überschritten. Darüber hinaus hielten sich die Teilnehmer in einigen Fällen nicht an die vorgeschriebene Ortsfestigkeit der Versammlung. Einsatzkräfte lösten regelmäßig beginnende Aufzüge auf.
Die Polizei appelliert!
Bürgerinnen und Bürger können ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit in den Landkreisen Görlitz und Bautzen wahrnehmen. Die Teilnahme an einer Versammlung, die ein Grund- und Bürgerrecht ist, geht aber auch mit Pflichten einher. Diese ergeben sich aus den Auflagen der zuständigen Versammlungsbehörde beziehungsweise aus der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung. Insbesondere in Pandemiezeiten kommt dem Infektionsschutz bei Versammlungen eine besondere Bedeutung zu.
Mit Blick auf die gestiegenen Inzidenzen sowie der damit einhergehenden Auslastung der Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser weist die Polizei noch einmal auf die strikte Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen auch im Rahmen von Versammlungen hin.
Einsatzkräfte der Polizeidirektion Görlitz werden auch am kommenden Montag in den Landkreisen präsent sein. Verstöße gegen die Festlegungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung und gegen das Versammlungsgesetz werden auch zukünftig nicht toleriert. Insbesondere Straftaten werden konsequent verfolgt. Die Beamten setzen nach wie vor auf einen kommunikativen Ansatz und werden mit Augenmaß, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, agieren. Hierbei werden sich die Maßnahmen auch immer an der Höhe des Infektionsrisikos orientieren.
Übernehmen Sie Verantwortung und zeigen Sie eine geplante Versammlung bei der Versammlungsbehörde an. Machen Sie von Ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch, halten Sie sich dabei aber an die entsprechenden Auflagen.
Achten Sie auf Ihren inneren Kompass!
Seien Sie sensibel und schauen Sie auch auf die anderen Versammlungsteilnehmer! Haben Sie dasselbe Ansinnen? Decken sich Ihre Versammlungsgründe mit denen anderer Teilnehmer? Möglicherweise befinden sich in Ihrer Versammlung auch Extremisten. Distanzieren Sie sich und zeigen Sie, worum es Ihnen eigentlich geht. Treten Sie aus der Reihe heraus und machen Sie keine gemeinsame Sache mit Personen, die Ihre Versammlung möglicherweise für sich und andere Ziele missbrauchen wollen. Distanzieren Sie sich von Gewalt und halten Sie sich an die Regeln. Die Polizei lässt alles was erlaubt ist zu, unterbindet jedoch das, was nicht zulässig ist.