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Angriff auf der Harthaer Straße - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Medieninformation: 405/2021
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 01.07.2021, 12:30 Uhr

Landeshauptstadt Dresden

Angriff auf der Harthaer Straße - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 26-jährigen Eritreer u. a. wegen des Verdachts der Bedrohung, der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden vom 29.06.2021, Nr. 400/21).

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 28.06.2021 kurz vor 21:30 Uhr in Höhe der Harthaer Straße 8, 01169 Dresden mit einer Machete an zwei bis-lang unbekannt gebliebene Kinder herangetreten zu sein, dabei eine Machete mit einer ca. 26 cm langen Klinge und ein Messer mit einer ca. 13 cm langen Klinge mit Drohgebärde in beiden Händen gehalten und die Kinder beschimpft zu haben.

Im Rahmen einer kurzen verbalen Auseinandersetzung mit einem sich in unmittelbarer Nähe befindlichen 26-jährigen Iraker, der zur Unterstützung der Kinder an den Beschuldigten herangetreten war, soll der Beschuldigte mit lauter Stimme u. a. „Allahu Akbar“ gerufen haben. Als der Freund des 26-jährigen Irakers, ein 46-jähriger Iraker, ebenfalls eingriff, soll der Beschuldigte gezielt mit dem Messer, welches er bei sich führte, dem 26-jährigen Iraker eine 5 cm lange oberflächliche Schnittverletzung am Bein zugefügt haben.

Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und auch schon einschlägig vorbestraft.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 29.06.2021 die Hauptverhandlungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet, da zunächst beabsichtigt war, ein beschleunigtes Verfahren gegen den Beschuldigten durchzuführen. Da im Zuge weiterer Ermittlungen festgestellt wurde, dass im vorliegenden Verfahren noch um-fangreichere Ermittlungen erforderlich sind, wurde von der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens Abstand genommen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 30.06.2021 die Aufhebung des Hauptverhandlungshaftbefehls und den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gegen den Beschuldigten beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden beantragt. Dieser hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 01.07.2021 entsprochen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in
Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wird auch zu prüfen sein, ob die Tat einen religiösen Hintergrund gehabt haben könnte.

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