#faktenfreitag – Hätten Sie es gewusst?
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 14.05.2021, 10:36 Uhr
Mit Blick auf die aktuelle Aktionswoche „Respekt durch Rücksicht“ schauen wir in unserem heutigen #faktenfreitag auf die Fahrradfahrer. Als Verkehrsteilnehmer gelten für sie die gleichen Regeln wie für alle anderen. Hätten Sie gewusst, wie es sich verhält?
Die Ampel am Radweg zeigt Rot, aber von Verkehr anderen Verkehrsteilnehmern ist weit und breit nicht zu sehen. Da erliegt der ein oder andere schon mal der Versuchung und tritt in die Pedale. Doch Achtung! Auch mit dem Fahrrad ist das Überfahren einer roten Ampel kein Kavaliersdelikt und führt zu Bußgeld und mehr, wenn ein Polizist Sie erwischt:
Zeigt die Ampel weniger als eine Sekunde Rot (einfacher Rotlichtverstoß), kostet die Querung 60 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei, wurde dabei noch jemand gefährdet, sind 100 Euro und ebenfalls ein Punkt fällig. Kommt es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, kostet der Verstoß 120 Euro und einen Punkt.
Ist die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot (qualifizierter Rotlichtverstoß), kostet das Überfahren 100 Euro und einen Punkt, kommt eine Gefährdung hinzu steigt der Preis auf 160 Euro plus einen Punkt. Im Falle eines Unfalls oder einer Sachbeschädigung werden sogar 180 Euro und ein Punkt fällig.
Oftmals sieht man auch Radfahrer, die Kopfhörer über oder in den Ohren tragen, während sie auf ihrem Gefährt unterwegs sind. Das ist richtig gefährlich, denn die Verkehrsgeräusche, die manchmal auch vor möglichen Gefahren warnen, wie quietschende Reifen oder das dröhnende Martinshorn eines Einsatzwagens, werden nicht wahrgenommen.
Können Sie also wegen zu lauter Musik oder eines zu lauten Telefonats Ihre Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung zur Gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nachkommen, wird ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Bessert ist es deshalb – wenn überhaupt – Musik nur auf einem Ohr zu hören. Kommt es zu einem Unfall, sind die Konsequenzen jedoch schwerwiegender: Als Unfallopfer könnten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner verlieren. Sind Sie der Unfallverursacher, könnte Ihre Haftpflichtversicherung versuchen, ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung entsprechend zu kürzen.
Teuer wird es für Radfreunde auch, wenn sie im Dunkeln ohne Licht fahren! Wird man von der Polizei erwischt, kostet der Verstoß 20 Euro. Kommt es durch die fehlende oder nicht eingeschaltete Beleuchtung sogar zu einer Sachbeschädigung oder einem Unfall wird es mit 35 Euro sogar noch preisintensiver. (ls)