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Nächtliche Corona-Kontrolle der Polizeidirektion Görlitz

Verantwortlich: Andre Schäfer(as)
Stand: 23.12.2020, 03:00 Uhr

Nächtliche Corona-Kontrolle der Polizeidirektion Görlitz

Görlitz, Innenstadt

Dienstag, 22.12.2020, 23.00 Uhr - 01.15 Uhr

In der Nacht zum Mittwoch haben Beamte der Polizeidirektion Görlitz in der Görlitzer Innenstadt die Einhaltung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kontrolliert. Das Görlitzer Polizeirevier wurde dabei durch Kräfte des Einsatzzuges der Direktion unterstützt. Bei der Kontrolle waren auch Vertreter verschiedener Medien zugegen. Sie waren einer Einladung der Polizeidirektion Görlitz gefolgt.

Die insgesamt circa zehn Uniformierten legten ihren Focus insbesondere auf die Ausgangssperre, welche gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des Folgetages im Freistaat Sachsen gilt. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist in dieser Zeit nur aus triftigen Gründen zulässig. Als triftige Gründe sieht die Verordnung z. B. die Ausübung beruflicher Tätigkeit, den unabdingbaren „Gassi-Gang“ mit dem Hund, notwendiger Liefer- oder Postverkehr oder die Fahrt zur Notaufnahme eines Krankenhauses vor. Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre kann mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet werden.

Innerhalb von gut zwei Stunden kontrollierten die Einsatzkräfte in der Görlitzer Innenstadt insgesamt sieben Personen. Sechs von ihnen konnten für diesem Zeitpunkt keinen triftigen Grund für den Aufenthalt außerhalb der häuslichen Unterkunft angeben. Die Polizeibeamten erklärten den fünf Männern und einer Frau die aktuelle Rechtslage und die bestehende Ausgangssperre und erteilten ihnen Platzverweise mit der Auflage, sich unverzüglich nach Hause zu begeben. Außerdem leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Auf dem Marienplatz sprach ein 40jähriger Radfahrer die Polizeibeamten an. Er wollte wissen, ob der Besuch der Lebensgefährtin während der Zeit der Ausgangssperre erlaubt sei. Dies bestätigten die Beamten, wiesen den Mann jedoch auf die fehlende Mund-Nase-Bedeckung hin. Die musste er zwar beim Radfahren nicht tragen - nachdem er abgestiegen war allerdings schon. Da der Mann keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führte, erfolgten auch hier die Belehrung hinsichtlich der Regeln der Corona-Schutz-Verordnung und eine Anzeige. Er muss nun mit einer Geldbuße rechnen.

Auf der Jakobstraße fiel den Beamten ein 40Jähriger auf, der ebenfalls keinen triftigen Grund für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit angeben konnte. Er zeigte sich mit der Kontrolle durch die Polizei nicht einverstanden, schlug in deren Verlauf gegen die Kamera eines Filmteams, welches die Maßnahme filmte, und traf dabei den Kameramann. Der 33Jährige blieb dabei jedoch unverletzt. Gegen den 40jährigen Görlitzer wurde neben der Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen die Ausgangssperre ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung eingeleitet.

Direkt im Anschluss erreichte ein 33jähriger Mann die Kontrollstelle und wurde ebenfalls nach dem Grund des Aufenthalts in der Öffentlichkeit um diese Uhrzeit befragt. Der Grund war kein triftiger, weshalb auch seine Personalien zum Zwecke der Fertigung einer Ordnungswidrigkeitsanzeige erhoben wurden. Dabei fiel auf, dass der Kontrollierte bereits am Nachmittag des 22. Dezember 2020 in der Görlitzer Innenstadt aufgefallen war. Er hatte auf dem Postplatz einem 21Jährigen ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Polizei ermittelt in der Angelegenheit wegen des Verdachts der Körperverletzung.

Im Ergebnis des Einsatzes ist zu konstatieren, dass die wenigsten der innerhalb dieser zwei Stunden Kontrollierten bewusst gegen die geltende Ausgangssperre bzw. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen hatten. Vielmehr stellten die Polizeibeamten ein Stück weit Gleichgültigkeit bzw. Unbedachtheit hinsichtlich der bestehenden Regeln fest. Insofern wird die Kontrolle der Einhaltung dieser Corona-Schutz-Regeln auch in den kommenden Wochen einen Schwerpunkt der Arbeit der Polizistinnen und Polizisten in der Polizeidirektion Görlitz darstellen. Die Verhaltensregeln werden von den Beamtinnen und Beamten weiterhin kontrolliert und mögliche Verstöße dagegen konsequent verfolgt. (as)


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