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Messerstiche bei illegaler Technoparty - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Medieninformation: 504/2020
Verantwortlich: Stefan Grohme
Stand: 31.08.2020, 16:00 Uhr

 
Gemeinsame Medieninformation

Staatsanwaltschaft Dresden
Polizeidirektion Dresden

Messerstiche bei illegaler Technoparty

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln  gegen einen 16-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen.

 

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 30.08.2020 gegen 03:00 Uhr in der Dresdner Heide (Nähe Kannenhenkelweg) am Rande einer illegalen Technoparty mit einem Messer völlig unvermittelt einem 21-jährigen Deutschen in den linken Rückenbereich und einer 21-jährigen Deutschen in die Körpermitte gestochen zu haben. Der 21-jährige Geschädigte erlitt ernsthafte Stichverletzungen mit mindestens einer Verletzung der Niere. Die 21-jährige Geschädigte erlitt hierdurch lebensbedrohliche Verletzungen mit massiven Blutungen im Bauchraum und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 31.08.2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten  erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seit 31.08.2020 in Untersuchungshaft.

 

Die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten,  sich bei der Polizeidirektion Dresden unter der Telefonnummer (0351) 483 22 33 zu melden.


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