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Ermittlungsverfahren nach Versammlung in Pirna

Medieninformation: 241/2020
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 23.04.2020, 12:00 Uhr

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Ermittlungsverfahren nach Versammlung in Pirna

Zeit:     22.04.2020, 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort:      Pirna

Die Polizeidirektion Dresden ermittelt aktuell gegen einen 49-jährigen Deutschen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Der Mann hatte in den sozialen Netzwerken zu einem „Spaziergang“ gestern Abend auf dem Pirnaer Marktplatz aufgerufen. Die Polizeidirektion Dresden bereitete daraufhin einen Einsatz vor.

Vor Ort stellten die Einsatzkräfte gemeinsam mit den Vertretern der Versammlungsbehörde zunächst fünf Personen fest. Nach Einschätzung der Versammlungsbehörde war damit vorerst kein Versammlungscharakter gegeben.

Nachdem zunächst drei Teilnehmer mit ihrem „Spaziergang“ begannen, schlossen sich fortlaufend immer mehr Personen diesem an. Dies führte zu einer Neubewertung der Versammlungsbehörde, welche diese Aktion nun als Versammlung wertete.

Sie erließ daraufhin Beschränkungen und Auflagen, die unter anderem auf eine stationäre Kundgebung abstellten. Der 49-Jährige stellte sich als Versammlungsleiter zur Verfügung. Unterdessen schlossen sich weitere Personen an. Am Ende beteiligten sich etwa 180 Personen an der Versammlung am Rathaus.

Während der Versammlung stellten Einsatzkräfte fortlaufend Verstöße gegen die Beschränkungen und Auflagen fest. Sie sprachen daraufhin via Lautsprecher die Teilnehmer direkt an. Gleichzeitig forderten sie den 49-Jährigen auf, die Beschränkungen und Auflagen durchzusetzen. Wenn dies nicht geschähe, wurde eine Auflösung der Versammlung angedroht.

Wenige Minuten später beendete der 49-Jährige die Versammlung, welche damit in Gänze etwa 30 Minuten andauerte. Die ehemaligen Teilnehmer entfernten sich rasch vom Ort.

Bei dem 49-jährigen Versammlungsleiter handelt es sich um einen sächsischen Polizeibeamten. Dahingehend ist neben den strafrechtlichen Ermittlungen ein disziplinarrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Beamten eingeleitet worden. Zudem prüft die Polizeidirektion Dresden, ob dem Polizisten ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen wird.

Die Polizeidirektion Dresden wird den Einsatz routinemäßig nachbereiten. (ml)

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