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Dresdner Polizei setzt Allgemeinverfügung durch

Medieninformation: 165/2020
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 19.03.2020, 14:00 Uhr

Dresdner Polizei setzt Allgemeinverfügung durch

Die Polizeidirektion Dresden wird auch während der Covid-19-Pandemie die Bewältigung ihres Aufgabenportfolios jederzeit sicherstellen.
 
Aktuell sieht die Polizeidirektion Dresden auch die Durchsetzung der seit Mitternacht gültigen Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als ihre Aufgabe an.

Vor diesem Hintergrund waren Polizisten im Stadtgebiet unterwegs und kontrollierten unter anderem die Reglementierungen in Bezug auf Gaststätten. Dabei stellten die Beamten zwei Lokale in der Dresdner Altstadt sowie ein weiteres in der Dresdner Neustadt fest, die nach Mitternacht noch geöffnet hatten. Die Betreiber wurden angesprochen. Sie schlossen daraufhin ihre Gaststätten.

An dieser Stelle möchte auch die Polizeidirektion Dresden an die Bürgerinnen und Bürger appellieren, sich an die Regeln der Allgemeinverfügung zu halten.
Vernunft und Umsicht helfen allen mit dieser Situation umzugehen – auch der Polizei.

Im Übrigen zeigen die Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie erste Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Dresdner Polizei. So ist insbesondere die Anzahl der Verkehrsunfälle in den vergangenen Tagen rückläufig.

Gleichzeitig musste eine erste Straftat festgestellt werden, die offenbar im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie steht. So wurden aus einem Lagerraum in Ebersbach (Landkreis Meißen) unter anderem 300 Einweghandschuhe sowie 50 Mundschutzmasken gestohlen. Der Diebstahl wurde im Verlauf des gestrigen Tages festgestellt.

Im Übrigen möchte die Dresdner Polizei nicht unhöflich wirken. Aber auch die Beamten werden sich an die allgemein gültigen Hygieneempfehlungen halten und beispielsweise bei der Begrüßung auf einen Handschlag verzichten und größeren Abstand halten. (ml)   

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