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Heilfürsorge, Sonderversorgung

Symbolbild mit Gesundheitskarte Heilfürsorge
(© Polizei Sachsen)

Sonderversorgung

  • Das Sachgebiet Sonderversorgung des Polizeiverwaltungsamtes nimmt im Auftrag des Sächsischen Staatsministerium des Innern für den Freistaat Sachsen die Aufgaben des Funktionsnachfolgers für das Versorgungssystem der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs (Sonderversorgungssystem nach Anlage 2 Nr. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes -AAÜG-) wahr.

Zeitraum:

  • Schließung der Versorgungsordnung -VSO- des ehemaligen Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei am 31.12.1991.

Aufgaben:

  • Überführung der im Versorgungssystem der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs bis 31.12.1991 erworbenen Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung,
  • Gewährung von Leistungen für Unfälle bzw. Erkrankungen, die während der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem als Dienstbeschädigungen anerkannt wurden,
  • Gewährung von Übergangsrenten als Leistungen nach § 9 des AAÜG,
  • Feststellung der maßgeblichen Daten für Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 19 des AAÜG und Übermittlung dieser an den zuständigen Versorgungsträger,
  • Bescheinigung von Arbeitgeberzeiten für ehemalige Zivilbeschäftigte und Angehörige, die nicht dem genannten Zusatzversorgungssystem bzw. Sonderversorgungssystem unterlagen, sofern die Eintragungen im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (SV-Buch) unvollständig oder nicht vorhanden sind.

Heilfürsorge

  • Heilfürsorge ist eine beamtenrechtliche Leistung, die der Freistaat Sachsen seinen Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbeamtinnen im Bereich der Krankenfürsorge als Sachleistung gewährt.
  • Grundlage ist das Sächsische Beamtengesetz und die Sächsische Heilfürsorge Verordnung. Der Leistungsumfang entspricht weitestgehend dem der gesetzlichen Krankenversicherung ( Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V). Darüber hinaus werden auch Leistungen der Pflege -, Renten- und Unfallversicherung reguliert.
  • Ansprechpartner im Sachgebiet Heilfürsorge sind an den Standorten Dresden, Chemnitz und Leipzig erreichbar.

Formularcenter Heilfürsorge

Bitte senden Sie die unterschriebene Formulare per Post zu. Ergänzende Unterlagen zum Antrag legen Sie bitte stets im Original vor.

 

Nur die Formulare zur Krankenversicherungskarte können per E-Mail-Funktion bzw. unterschrieben und gescannt übermittelt werden.

 


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