Ärztlicher Dienst, Polizeipsychologischer Dienst
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Aufgaben
Der Polizeiärztliche Dienst ist für die Gesundheitsvorsorge und –fürsorge der Polizeibeamtinnen und -beamten verantwortlich. Außerdem hat der Ärztliche Dienst die Fachaufsicht über den Sanitätsdienst der Bereitschaftspolizei. Der Sanitätsdienst ist mit seinem Aufgabenspektrum eng mit dem Polizeiärztlichen Dienst verzahnt und teilweise integriert.
Einzelaufgaben:
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Medizinische Behandlung der Polizeibeamtinnen und -beamten
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Notfallmedizinische Absicherung bei Polizeieinsätzen
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Medizinische Betreuung von Spezialkräften der Polizei
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Beamtenrechtliche Untersuchungen
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Dienstunfallfürsorge / Dienstunfallgutachten
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Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung
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Arbeitsmedizinische Untersuchungen entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
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Wahrnehmung betriebsmedizinischer Aufgaben für den gesamten Polizeibereich
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Organisation der Aus- und Fortbildung der Bediensteten der Polizei in der Ersten Hilfe
Der Polizeipsychologische Dienst berät und betreut die Bediensteten der Polizei, führt erste Kriseninterventionen durch und vermittelt ggf. zur externen Versorgung weiter.
Organisation
In den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig gibt es für die jeweilige Region je eine Gesundheitseinrichtung.
Diese Einrichtungen sind mit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis vergleichbar.
Je nach Standort sind jeweils zwei bis drei Polizeiärztinnen / Polizeiärzte, weiteres medizinisches Personal sowie eine Psychologin / Psychologe tätig.
Technik und Ausrüstung
Für Untersuchungen und Behandlungen verfügen die Gesundheitseinrichtungen über eine umfangreiche Ausstattung mit medizinischen Geräten zur Diagnose und Behandlung.
Polizeiverwaltungsamt - PVA
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