Arbeitssicherheit
(© Polizei Sachsen)
Organisation
Die Anzahl der Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Referates wurde entsprechend territorialer Abhängigkeiten und notwendiger Einsatzzeiten für die Betreuungsbereiche auf eine Sollstärke von 14 qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit festgelegt, die für die konkreten Dienststellen bestellt und im Freistaat Sachsen disloziert werden.
Außerdem ist der Gefahrgut-/Gefahrstoffbeauftragte der sächsischen Polizei organisatorisch dem Referat 22 zugeordnet.
Außerdem ist der Gefahrgut-/Gefahrstoffbeauftragte der sächsischen Polizei organisatorisch dem Referat 22 zugeordnet.
Aufgaben
Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem ASiG.
Sie haben unter anderem
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei:
Sie haben unter anderem
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei:
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken.
Weitere Aufgaben des Referates sind:
- Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfern
- Aufgaben gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- Erstellung, Begleitung und Umsetzung eines Gefahrgut- und Gefahrstoffmanagements