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Die Diensthundestaffel

Diensthund
(© Polizei Sachsen)

Für viele ist der Hund der beste Freund des Menschen. Für die Diensthundeführer der Polizeidirektion Dresden sind ihre Tiere jedoch nicht nur das, sondern auch die Basis ihrer Arbeit. Anlässlich des bundesweiten „Tag des Hundes“ stellen wir am heutigen #faktenfreitag unsere Diensthundestaffel vor.
Diensthund
(© Polizei Sachsen)

Für viele ist der Hund der beste Freund des Menschen. Für die Diensthundeführer der Polizeidirektion Dresden sind ihre Tiere jedoch nicht nur das, sondern auch die Basis ihrer Arbeit. Anlässlich des bundesweiten „Tag des Hundes“ stellen wir am heutigen #faktenfreitag unsere Diensthundestaffel vor.

Derzeit sind 27 Diensthunde bei der Dresdner Polizei im Einsatz. Verteilt sind die Vierbeiner mit ihren Frauchen und Herrchen auf die beiden Standorte Dresden und Pirna-Zatzschke. An letzterem ist eine Dienstgruppe mit sieben Schnüffelnasen zu finden, während die anderen 20 Tiere samt Diensthundeführerinnen und Diensthundeführern von Dresden aus ihren Dienst tun.

Da jede Rasse Besonderheiten für die speziellen Einsatzgebiete der polizeilichen Arbeit hat, setzt sich die Diensthundestaffel wie folgt zusammen: 17 Belgische Schäferhunde, fünf Deutsche Schäferhunde, zwei X-Mechelaar sowie jeweils einen Hollandse Herder, Rottweiler und Riesenschnauzer. Ganz klar: nicht jeder Hund kann alles erschnüffeln - das würde die sensiblen Nasen schlichtweg überfordern. Deshalb werden die Diensthunde auf Spezialgebieten geschult. So gibt es Fährtenhunde, Rauschgiftspürhunde und Sprengstoffspürhunde. Alle haben zudem als „Grundausbildung“ eine Schutzhundeausbildung absolviert.

Der älteste Diensthund ist derzeit der neunjährige Belgische Schäferhund „Baran“. Gerade noch in der Grundausbildung hingegen ist das jüngste Mitglied der Diensthundestaffel „Kim“. Das belgische Schäferhund-Mädchen wurde erst im September 2020 geboren. Im Durchschnitt sind die Diensthunde der Dresdner Polizei acht Jahre in „Amt und Würden“. Bei entsprechender Gesundheit und Leistungsfähigkeit kann sich die Dienstzeit aber auch verlängern.

Ist dies nicht mehr der Fall, werden die Diensthunde pensioniert. Das heißt, sie dürfen bis zum Ende ihres Lebens bei ihrem Diensthundeführer bleiben. Der Diensthundeführer erhält zusätzlich vom Dienstherrn eine kleine Aufwandsentschädigung für Futter und Pflege. Für Diensthunde im aktiven Polizeidienst beträgt der monatliche Satz 81 Euro, bei pensionierten Vierbeinern sind es 53 Euro.


(11.06.2021, Text: Luisa Schlitter)