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DNA-Spuren

DNA-Stäbchen zur Probenentnahme

DNA-Spuren gehören zu den wichtigsten Beweismitteln der polizeilichen Arbeit. Deren Auswertung kann allerdings nicht allein durch die sächsischen Ermittlungsbehörden erfolgen.
DNA-Stäbchen
Stäbchen zur DNA-Probenentnahme

DNA-Spuren gehören zu den wichtigsten Beweismitteln der polizeilichen Arbeit. Deren Auswertung kann allerdings nicht allein durch die sächsischen Ermittlungsbehörden erfolgen. Deshalb untersucht ein externes Labor für die Polizeidirektion Dresden diese Spuren. Kosten: 506.205,75 Euro allein im Jahr 2020.

DNA ist die Abkürzung für den englischen, chemischen Begriff Desoxyribonucleicacid – ein langes fadenförmiges Molekül, das alle Erbinformationen in sich trägt. DNA ist in jeder einzelnen Zelle des Menschen enthalten und kein Mensch hat die gleiche DNA wie ein anderer (Ausnahme: eineiige Zwillinge). Deshalb ist die gesicherte und einem Tatverdächtigen zugeordnete Erbanlage bei der Beweisführung im späteren Gerichtsverfahren so wichtig.

Nicht alle DNA-Spuren, die an Tatorten im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dresden gesichert werden, werten auch die Spurenexperten der sächsischen Behörden aus. Sie bekommen - ob der Menge - Hilfe von einem externen Labor. Insgesamt haben dessen Chemiker 3.453 Vorgänge aus der hiesigen Polizeidirektion untersucht. Zu diesen Vorgängen gehörten im Jahr 2020 nicht nur 9.930 an Tatorten gesicherten DNA-Spuren, sondern auch das notwendige Vergleichsmaterial (2.987 Proben), das zum Beispiel von tatverdächtigen Personen erhoben und eingereicht wurde. 506.205,75 Euro – so viel kostete die Auswertung durch das Fremdlabor die Polizeidirektion vergangenes Jahr. Wichtig: hierbei handelte es sich nicht nur um DNA-Abstriche von Tatverdächtigen. Ermittlerinnen und Ermittler sichern größtenteils an Tatorten Spuren mit Abriebstäbchen oder Klebefolien. Findet sich darin der „genetische Fingerabdruck“ einer Person, gilt es noch zu klären, ob diese DNA-Spur vom Tatverdächtigen oder einer anderen Person stammt.

Jedoch kommt nicht jede Spur oder jeder Spurenträger zur Untersuchung in ein externes Unternehmen. Hier gilt die Regel: Spuren, die in Verbindung mit einem Verbrechen (zum Beispiel Straftaten gegen das Leben) stehen, werden von den Spezialisten im Landeskriminalamt Sachsen untersucht. Spuren, die zum Beispiel an Tatorten von Vergehen wie Einbrüchen, gesichert werden, werden extern untersucht.

Der wichtigste Fall aus dem Jahr 2020, bei dem eine DNA-Spur zum Tatverdächtigen führte, ist der Messerangriff an der Schlossstraße in Dresden. Der 20-jährige syrische Staatsbürger ist im Zuge der Spurenauswertung in den Fokus der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden geraten. Letztlich begründeten diese einen Tatverdacht gegen den Mann.

(5. Februar 2021)


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Leiter

Polizeipräsident Lutz Rodig

Polizeipräsident Lutz Rodig

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Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die

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