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PKS Jahrbuch 2016

PKS JB 2016

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten
rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert.
Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. unabhängig
von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen.
Quelle der kartografischen Darstellungen der Verwaltungsgrenzen

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The Saxon State Office of Criminal Investigation

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Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen

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