PKS Jahrbuch 2016
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten
rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert.
Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. unabhängig
von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen.
rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert.
Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. unabhängig
von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen.
Quelle der kartografischen Darstellungen der Verwaltungsgrenzen