Sächsische Sicherheitswacht
(© Polizei Sachsen)
Das Wichtigste auf einen Blick:
Was bietet die Polizei?
- Sie üben ein Ehrenamt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen aus.
- Sie werden in einer 50-stündigen Ausbildung auf Ihren Einsatz vorbereitet.
- Sie erhalten für die Ausbildung eine einmalige Aufwandsentschädigung von 154,00 Euro.
- Sie erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 6,00 Euro pro Stunde – maximal sind 40 Stunden pro Monat möglich.
- Zu Ihren Ausrüstungsgegenständen gehören eine dunkelblaue Jacke, ein Basecap und ein blaues Poloshirt jeweils mit der Aufschrift „Sächsische Sicherheitswacht“ sowie ein Handsprechfunkgerät und ein Reizstoffsprühgerät.
- Mit Ihrem Dienstausweis sind Sie zudem bei Einschreitanlässen legitimiert.
Wer kann sich bewerben?
Für die Sächsische Sicherheitswacht können sich Interessierte bewerben, die:
- mindestens 18 und höchstens 60 Jahre alt sind (das Verwendungshöchstalter beträgt 67 Jahre),
- keine Eintragungen im Führungszeugnis haben und einen guten Leumund besitzen
- eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung besitzen,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
- zuverlässig sind und die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten,
- den Anforderungen des Außendienstes gesundheitlich gewachsen sind und
- erfolgreich die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen absolviert haben und über die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse verfügen.
Bewerbungsunterlagen
- aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugniskopien aller Bildungsabschlüsse
- Führungszeugnis
- vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen (Anlagen 1 - 3) mit Lichtbild.
Personalauswahl
Liegen die Bestellungsvoraussetzungen vor, lädt die Polizeidirektion den Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch ein. Ziel dieses Gespräches ist es, festzustellen, ob der Bewerber den Anforderungen der Sächsischen Sicherheitswacht gewachsen ist. Dabei sollen die persönliche Motivation, das Erscheinungsbild, die sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie insbesondere die Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Bewerbers geprüft werden. Dazu gehört auch seine Einstellung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Aufgaben
Die Sächsische Sicherheitswacht:
- ist Ansprechpartner für Bürger,
- leistet durch ihre Präsenz einen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung,
- leitet sicherheitsrelevante Hinweise sowie verdächtige Vorkommnisse an ihr zuständiges Polizeirevier weiter,
- schreitet anlassbezogen selbst ein,
- unterstützt ihr zuständiges Polizeirevier durch Streifen in der Öffentlichkeit,
- dokumentiert ihre Eingriffsmaßnahmen schriftlich und leitet diese an ihr zuständiges Polizeirevier weiter.
Befugnisse
Den Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht stehen zunächst die gleichen Rechte wie jedem anderen Bürger zu. Dazu gehören:
- Festhalten eines auf frischer Tat gestellten Täters bis zum Eintreffen der Polizei,
- das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger.
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht sind in der Zeit ihres Einsatzes mit weiteren Befugnissen ausgestattet. Wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig ist, können sie:
- Personen befragen, um dadurch sachdienliche Angaben zu erlangen,
- die Identität einer Person feststellen, von der eine Gefahr oder Störung ausgeht,
- Personen anhalten und nach Personalien befragen,
- Aushändigung von Ausweispapieren zur Prüfung verlangen,
- Personen zum Polizeirevier verbringen, wenn die Identität bei der Feststellung nicht geklärt werden kann,
- Platzverweise gegenüber Personen, von der eine Gefahr oder Störung ausgeht, aussprechen,
- Sachen sicherstellen, um den Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung der Gegenstände zu schützen.
Einsatzgebiete
Als Einsatzgebiete der Sächsischen Sicherheitswacht kommen in Betracht:
- größere Wohnsiedlungen,
- öffentliche Parks und Anlagen,
- die Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel,
- Schulen, Freizeitzentren und Kinderspielplätze,
- sowie weitere lageabhängige, örtliche Schwerpunkte im jeweiligen Revierbereich (zum Beispiel Weihnachtsmarkt, Messen, etc.).
Bekleidung und Ausrüstung
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht haben während ihrer Tätigkeit die dienstlich gelieferte Kleidung zu tragen.
Sie werden mit Folgendem ausgstattet:
- einer Twinjacke mit Fleece-Innenjacke,
- zwei Poloshirts,
- einem Basecap,
- einem Reizstoffsprühgerät,
- einem Funkgerät,
- einem Dienstausweis, der sie beim Einschreiten legitimiert.
Ausbildung
- Die Ausbildung wird von Polizeitrainern durchgeführt.
- Die Ausbildung umfasst 50 Unterrichtsstunden ( zu je 45 Minuten).
- Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
- Sie wird in Blöcken, innerhalb von zwei Monaten durchgeführt.
In der Ausbildung werden folgende Kenntnisse vermittelt:
- Zuständigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten,
- die Organisation und der Dienstbetrieb in einem Polizeirevier,
- die Jedermann zustehenden Festnahme-, Notwehr- und Nothilferechte,
- die Aufgaben und Befugnisse der Sächsischen Sicherheitswacht,
- polizeirelevante Rechtsgebiete,
- praktische und psychologische Verhaltensweisen,
- sowie die Handhabung der zugewiesenen Ausrüstung.
Besondere Verhaltensübungen im praktischen Teil sind dabei:
- Anhalten von Bürgern,
- Kommunikation und Konflikthandhabung mit Bürgern,
- Belehrung nach Feststellen von Rechtsverletzungen,
- Umgang mit Jugendlichen und
- Durchsetzung getroffener Maßnahmen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Die Ausbildung wird mit einem Abschlussgespräch beendet, in dem anhand von Praxisbeispielen der Ausbildungsinhalt abgefragt wird.
Bei Nichtbestehen der Ausbildung ist eine Wiederholung grundsätzlich nicht vorgesehen.
Achtung:
Für Polizeivollzugsbedienstete im Ruhestand ist keine Ausbildung erforderlich!
Gesetze und rechtliche Grundlagen
Ansprechpartner
Innerhalb der Polizeidirektionen gibt es spezielle Ansprechpartner für die Sächsische Sicherheitswacht:
Polizeidirektion Chemnitz
Zuständig für die Betreuungsbereiche: Stadt Chemnitz, Landkreis Mittelsachsen und Landkreis Erzgebirgskreis
E-Mail: polizeidirektion.chemnitz@polizei.sachsen.de
Polizeidirektion Dresden
Zuständig für die Betreuungsbereiche: Stadt Dresden, Landkreis Meißen und Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge
Polizeihauptkommissar Philipp Kollewe
Tel.: +49 351 483-2532
Mail: r1.stab.pd-dresden@polizei.sachsen.de
Polizeidirektion Görlitz
Zuständig für die Betreuungsbereiche: Stadt Görlitz, Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen
Polizeihauptkommissar Andreas Kintzel
Tel.: +49 3581 468-2119
E-Mail: ref1.pd-gr@polizei.sachsen.de
Polizeidirektion Leipzig
Zuständig für die Betreuungsbereiche: Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen und Landkreis Leipzig
Polizeihauptmeisterin Silvana Barth
Tel.: +49 341 966-42379
E-Mail: r1.pd-l@polizei.sachsen.de
Polizeidirektion Zwickau
Zuständig für die Betreuungsbereiche: Stadt Zwickau, Landkreis Zwickau und Landkreis Vogtlandkreis
Polizeihauptmeisterin Peggy Hunger
E-Mail: ref1.pd-z@polizei.sachsen.de