Polizeiseelsorge

(© Polizei Sachsen)
In Sachsen wurde am 30. September 1996 eine Vereinbarung über den kirchlichen Dienst in der Polizei geschlossen. Seitdem bieten die evangelische und die katholische Kirche Seelsorge für jede Polizistin und jeden Polizisten sowie Bedienstete der Polizei und deren Angehörige an, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit oder »Nicht«-Religionszugehörigkeit.
Seelsorgerliche Begleitung meint insbesondere:
Seelsorgerliche Begleitung meint insbesondere:
- Zuhören und sich einfühlen,
- Miteinander sprechen und
- Gemeinsam nach Lösungen suchen.
Die Gespräche unterliegen der unverletzlichen Schweigepflicht. Polizeipfarrerinnen und -pfarrer leisten darüber hinaus auch politische Bildungsarbeit und Beratung zur christlichen Lebensgestaltung.