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Falsche Gewinnversprechen

Einleitungsbild Gewinnbenachrichtigung

»Sie haben gewonnen!« lautet die frohe Botschaft. Wer freut sich nicht, das zu hören. Doch Vorsicht, bei so einer Benachrichtigung per Telefon, E-Mail oder Post kann es sich um einen Betrugsversuch handeln.

 


Bild Falsche Gewinnversprechen
(© LKA Sachsen)


Wichtige Informationen zusammengefasst:

Wie funktioniert die Betrugsmasche?


Beim falschen Gewinnversprechen geben sich die Betrüger häufig als Notare oder Rechtsanwälte eines Gewinnspielunternehmens aus und geben vor, Sie hätten einen großen Geld- oder Sachpreis gewonnen.

Um den Gewinn zu erhalten, müssen Sie jedoch erst in Vorleistung gehen. Angeblich angefallene Kosten für Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren müssen erst gezahlt werden.

Sie werden von dem Anrufer aufgefordert, das Geld auf ein zumeist ausländisches Konto mittels Bargeldtransfer zu überweisen, in bar zu übergeben, eine kostenpflichtige Telefonnummer anzurufen oder an einer Verkaufsveranstaltung teilzunehmen.

Häufig fordern Betrüger ihre Opfer dazu auf, Gutscheinkarten zu erwerben. Diese Karten gibt es an vielen Tankstellen und in Einzelhandelsgeschäften zu kaufen. Mit der enthaltenen Gutscheinnummer kann man im Internet bezahlen. Unter einem Vorwand erfragen die Betrüger die Nummer, um dann selbst online einzukaufen.

Der versprochene Gewinn wird dabei nie ausgezahlt!

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Betrugsmasche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Masche kann telefonisch, per Post oder E-Mail erfolgen.
 

Welche Tricks wenden die Täter an?

 
  • Mit gefälschten Identitäten geben sich die Betrüger z. B. als Anwälte oder Notare aus und missbrauchen somit das Vertrauen in echte Amtspersonen.
  • Die Betrüger nutzen die Gutgläubigkeit schamlos aus und locken mit hohen Gewinnen.
  • Die Täter gehen davon aus, dass wenn Sie erst einmal eine Gebühr gezahlt haben, Sie auch weitere zahlen. Sie hören daher erst mit Geldforderungen auf, wenn Sie nicht mehr bereit zu zahlen sind.

Woran erkenne ich den Betrugsversuch?

 
  • Überlegen Sie, ob Sie überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Wenn nicht, können Sie auch nichts gewonnen haben.

  • Die Täter fordern Sie auf, in Vorleistung zu gehen, z. B. eine Gebühr zu zahlen, eine Gutscheinkarte zu kaufen, eine Telefonnummer anzurufen oder an einer Verkaufsveranstaltung teilzunehmen.

  • Bei echten Gewinnen müssen Sie kein Geld im Voraus überweisen. Die Einlösung ist nicht an Bedingungen geknüpft.

Wie schütze ich mich?

 
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen angeblichen Gewinn zu erhalten.

  • Klicken Sie auf keine Links und rufen Sie keine (kostenpflichtigen) Telefonnummern zurück.

  • Wenn Sie aufgefordert werden, eine Leistung mit Guthabenkarten zu bezahlen, beenden Sie den Kontakt. Es handelt sich um Betrug.

  • Geben Sie Unbekannten keine persönlichen Informationen weiter.

  • Sprechen Sie mit Angehörigen, wenn Sie einen solchen Anruf oder Benachrichtigung bekommen.

  • Verständigen Sie im Verdachtsfall die Polizei.

Wie sieht die Statistik in Sachsen aus?


Registrierte Fälle im Phänomenbereich Gewinnversprechen, erreichten 2020 mit 1.236 Fällen und einer Schadenssumme von 1,3 Millionen Euro ihren Höchststand. Die Vollendungen blieben auf einem annähernd konstanten Niveau. 2021 gingen die Fallzahlen auf 671 zurück, sind seitdem aber wieder im Begriff zu steigen.

2023 verzeichnete die sächsische Polizei 764 Fälle. Dabei kam es in 124 Fällen zur Vollendung. Die Schadenssumme beläuft sich auf 610.658 Euro. 

Die Täter haben es in erster Linie auf Senioren abgesehen. Von 733 Geschädigten im Jahr 2023 entfallen allein 594 auf die 60- bis 89-Jährigen. Aber auch die Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen ist gefährdet. Auf sie entfallen 75 Geschädigte. 

Das Verhältnis zwischen Männern und Frauen ist dabei annähernd gleich. Diese Zahlen spiegeln sich auch in den Vorjahren wider.

Die Polizei geht von einem hohen Dunkelfeld bei Telefon-Betrugsmaschen aus. Viele Menschen, die einen solchen Anruf erhalten, beenden das Gespräch richtigerweise, informieren aber nicht die Polizei. Zudem werden viele Straftaten aus Angst und Scham der Opfer nicht zur Anzeige gebracht.
 

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Ansprechpartner

Ansprechpartner in den Polizeidirektionen zu diesem Präventionsthema finden Sie hier:

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Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Programmes Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.