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Hinweise für Angehörige und Geldinstitute

Hinweise für Familienangehörige, Bekannte und Nachbarn

Bild Angehörige
(© LKA Sachsen)


Für viele Opfer von Telefonbetrug stellt es eine große Hürde dar, über die Erlebnisse mit Angehörigen zu sprechen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten – zu groß ist die Angst vor Schuldzuweisung und die eigene Scham, auf die Betrugsmasche hereingefallen zu sein.

 

Vor allem die Scham ist einer der Hauptgründe für die hoch vermutete Dunkelziffer bei Betrugsfällen, insbesondere bei der Zielgruppe älterer Menschen. Manche Betroffene fürchten, von ihren Angehörigen als verwirrt und nicht in der Lage, allein zu leben, angesehen zu werden. Dabei kann Telefonbetrug jeden treffen.

 

Schuld sind nicht die Opfer, sondern immer die Täter!

Bitte seien Sie vorsichtig mit Opfer-Beschuldigungen (auch bekannt als »victim blaming« oder Täter-Opfer-Umkehr). Das spielt den Tätern in die Hände, da dies die unbegründete Scham der Opfer potentiell steigern kann mit der Folge, dass sich Betroffene nicht trauen über den Betrug zu sprechen und so andere nicht davor warnen.


Empfehlungen der Polizei

Sprechen Sie über Telefonbetrug

Die Polizei bittet insbesondere Angehörige von Senioren, mit ihren Eltern und Großeltern offen über Telefonbetrug zu sprechen und sie für die Betrugsmaschen zu sensibilisieren. Machen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Angehörigen ein Codewort aus, damit er oder sie weiß, dass wirklich Sie am Telefon sind.

 

Änderung/Löschung des Telefonbucheintrages

Die Täter suchen in Telefonbüchern gezielt nach alt klingenden Namen, die ihnen Hinweise auf das Alter ihrer Opfer geben. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen, den Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben im Telefonbuch abzukürzen oder streichen zu lassen. Füllen Sie das Formular aus und senden es per Post an den Telefonanbieter.

Sollte Ihnen ein Betrugfall bekannt sein, melden Sie diesen der Polizei.

 

Weitere Hinweise:

  • Helfen Sie Betroffenen, indem Sie zuhören, ohne die Tat zu bewerten.
  • Zeigen Sie Verständnis und verurteilen Sie Betroffene nicht.
  • Drängen Sie Betroffene nicht in eine Täterrolle. Opfern eine Mitschuld an der Tat zu geben, ist für die Betroffenen eine zusätzliche Belastung, da sie sich nicht nur mit den Folgen der Straftat auseinandersetzen müssen, sondern auch mit der Schuldzuweisung und dem Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit.
  • Ermutigen Sie Betroffene, Anzeige zu erstatten und um Hilfe zu bitten oder anderen von ihrer Erfahrung zu berichten.

Hinweise für Geldinstitute


Bild Bankangestellte
(© LKA Sachsen)


Vor allem Senioren sind in besonderem Maße durch Betrugsdelikte wie täuschungsbasierte Eigentums- und Vermögensdelikte und Straftaten zum Nachteil älterer Menschen gefährdet. Betrüger geben sich am Telefon unter anderem als naher Verwandter, Polizist oder Staatsanwalt aus und überzeugen durch hinterhältige Lügengeschichten und geschickte Gesprächsführung ihre Opfer zur Herausgabe ihrer Ersparnisse und anderer Wertsachen.

 

Sofern Geld und Wertsachen auf der Bank sind, organisieren die Anrufer die Fahrt zur Bank und überreden Betroffene, hohe Bargeldsummen abzuheben oder ihr Konto bzw. das Aktiendepot aufzulösen.

 

Um zu vermeiden, dass die Senioren nicht mit den Bankangestellten ins Gespräch kommen und der Betrugsverusch entdeckt wird, behaupten die Betrüger unter anderem, die Mitarbeiter der Bank seien korrupt oder würden mit Kriminellen unter einer Decke stecken.

 

Banken und Sparkassen stellen oftmals die letzte Hürde für die Täter dar, um an ihre Beute zu gelangen.

 

Empfehlungen der Polizei 

  • Seien Sie aufmerksam und werden Sie hellhörig, wenn Ihre älteren Kunden ungewöhnlich hohe Geldbeträge vom Konto abheben möchten.
  • Hinterfragen Sie vorsichtig und besonnen bei Ihrer Kundschaft die Beweggründe.
  • Sprechen Sie Ihre Kundschaft im Verdachtsfall auf Ihre Vermutung an und achten darauf, wie sie reagiert.
  • Haben Sie Grund zur Annahme, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt, informieren Sie unverzüglich die Polizei.

Infomaterial für Geldinstitute


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Ansprechpartner

Ansprechpartner in den Polizeidirektionen zu diesem Präventionsthema finden Sie hier:

Mehr Informationen zum Thema

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Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Programmes Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.