Mobil mit Erasmus+
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ERASMUS+ Programm für alle Mobilitätsmaßnahmen
Leitaktionen
- Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
- Leitaktion 3 - Unterstützung politischer Reformen
Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 28 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als zehn Millionen Menschen werden bis 2027 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätsaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Förderungen von Mobilitätsmaßnahmen
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in der jeweils aktuellen Generation (hiernach „das Programm“ genannt) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
Beratung
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
Weitere Serviceinformationen erhalten Sie im Leitungsstab.