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Informationen für Personal (incoming)

Personal anderer europäischer Partnerhochschulen oder -einrichtungen (auch Behörden) hat die Möglichkeit, unter Anwendung folgender drei Mobilitätsarten entsprechende Mobilitätsphasen an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zu verbringen:

Mobilität von Personal (STT)

Bei dieser Mobilitätsart kommen interessierte BesucherInnen von Partneruniversitäten und -hochschulen aus verschiedenen Ländern. Vor allem DozentenInnen zu Fortbildungszwecken, aber auch VerwaltungsmitarbeiterInnen nutzen dieses Angebot.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Lehraufenthalte (STA) und kombinierte Aufenthalte: Lehre und Fortbildung (STA und STT)

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet wissenschaftlichen MitarbeiterInnen ihrer ERASMUS+ Partneruniversitäten
  • einen Lehraufenthalt (mindestens acht Stunden Lehrtätigkeit) oder
  • einen kombinierten Aufenthalt (mindestens vier Stunden Lehrtätigkeit und Fortbildung)

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie


Am Ende des Aufenthaltes erhalten Sie einen bestätigten Letter of Confirmation für Lehre oder für Lehre und Fortbildung.

STA 2

Einladung von Gastdozenten (STA2)

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet über ERASMUS+ die Einladung von Personal aus europäischen Unternehmen (Enterprises) ausschließlich zu Lehrzwecken an. Als "Unternehmen" gelten nicht nur Wirtschaftsunternehmen im klassischen Sinne, sondern z. B. auch Verbände, Stiftungen, Organisationen, Behörden, gemeinnützige Einrichtungen usw.

Ziel ist hierbei die bessere Vernetzung und eine verstärkte wissenschaftliche Anreicherung des Lehr- sowie Studienbetriebs im Hinblick auf andere als ausschließlich wissenschaftliche Hochschulpartner in Europa „auf Augenhöhe". Dieses Format unterstreicht den wichtigen Praxiskontext unserer wissenschaftlichen Lehre. Die Gefahr wissenschaftlicher Isolierung des akademischen Lehrbetriebes wird auf diese Weise vermieden.

Fort- und Weiterbildungsaktivitäten werden mit diesem Mobilitätsformat nicht gefördert.

Voraussetzungen

  • Die Gastdozentur muss in das reguläre Lehrprogramm eingebunden sein
  • Es gibt keine Mindestanzahl zu leistender Lehrveranstaltungsstunden während der Mobilitätsmaßnahme
  • Die Aufenthaltsdauer zwischen 1 Tag (seit Januar 2018) und 2 Monaten (60 Tagen) - Reisetage werden i. d. R. nicht berücksichtigt

Leistungen

  • Gewährung eines entfernungsabhängigen Zuschusses zu den Fahrtkosten (nach dem EU-Entfernungsrechner; Luftlinie zwischen Start- und Zielpunkt der Mobilitätsmaßnahme)
  • Aufenthaltskosten pro Tag entsprechend des Stückkostensatzes für das Gastland Deutschland: Von diesen Kosten werden sämtliche Ausgaben des täglichen Bedarfs, etwa für Unterkunft und Verpflegung seitens des Teilnehmers an der Mobilitätsmaßnahme geleistet.
  • Ein zusätzliches Honorar kann seitens der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) weder aus ERASMUS-Mitteln, noch aus eigenen Haushaltsmitteln gezahlt werden.

Programmabwicklung

Spätestens vier Wochen vor Beginn der Gastdozentur reichen Sie bitte folgende Dokumente per E-Mail bei dem Erasmus+-Hochschulkoordinator ein:
  • Einladungsschreiben und sämtlicher begleitender Schriftverkehr (z. B. Absprachen)
  • Datenblatt für die Gastdozentur
  • Eine Mobilitäts- und Zuwendungsvereinbarung werden jeweils angepasst für diese Mobilitätsart verwendet
  • Der Nachweis erfolgt im MobilityTool+ für eingeladenes Unternehmenspersonal
  • Wir bestätigen Ihnen die Gastdozentur mittels Letter of Confirmation

Unmittelbar nach Beendigung der Gastdozentur müssen sowohl das Ausgabenstatement inkl. Belege, z. B. Fahrkarten sowie ein Interview per E-Mail bei dem Erasmus+-Hochschulkoordinator eingereicht werden.