Informationen für Studierende (incoming)
Teilnahme ausländ. Studierender am Studium/Praktikum
Unsere internationalen Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglicht ausländischen Studierenden ausgewählte Studien-, Praktikums- und Forschungsaufenthalte. Das Referat Studienangelegenheiten betreut Sie auf Ihrem Weg an die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), berät zu entsprechenden Förderprogrammen mit Betreuungsangeboten wie Sprachkursen und Kulturveranstaltungen und gibt Antworten auf organisatorische Fragen wie Einreise, Aufenthaltsrecht, Wohnen und Versicherung.
Unterbringung
Für Austauschstudenten und Besucher bieten wir die Möglichkeit, auf unserem Campus zu übernachten. Die Räumlichkeiten einschließlich der Badezimmer sind renoviert und zweckmäßig ausgestattet.
Wohngebäude der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Wohngebäude der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
- Kosten: 92,00 €/Monat oder 13,00 €/Nacht im Doppel- und 15,00€/Nacht im Einzelzimmer
- Raum: Doppelzimmer (2 Personen)
- Örtlichkeit: Auf dem Campus
- Entfernung vom Stadtzentrum: Maximal 15 Minuten zu Fuß oder 5 Minuten mit dem Bus
- Entfernung innerhalb des Campus: 0 Minuten
- Bettzeug, Decken und Kissen: Ja
- Küche: Ja (auf dem gleichen Stockwerk)
- Gemeinschaftsraum: Ja (auf dem gleichen Stockwerk)
- WC und Dusche: Für jedes Zimmer
- Zahlung: Bar (bei Kostenbegleichung in der Zahlstelle)
Visa-Bestimmungen (für Nicht-EU-Bürger)
Ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigt, muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragt werden (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten).
Dabei ist u. a. erforderlich, Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller von der Universität zum Studium zugelassen ist sowie Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen. Ggfs. ist es auch möglich, ein sog. Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn noch nicht genau feststeht, an welcher Universität der Ausländer studieren möchte.
Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden. Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.
Dabei ist u. a. erforderlich, Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller von der Universität zum Studium zugelassen ist sowie Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen. Ggfs. ist es auch möglich, ein sog. Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn noch nicht genau feststeht, an welcher Universität der Ausländer studieren möchte.
Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden. Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.
Learning Agreement
Nachfolgend finden Sie einige zusätzliche Informationen zur Unterschrift sowie zur Anpassung/Änderung Ihres Learning Agreements(Lernvereinbarung):
- Vor dem Beginn Ihres Studiums an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist es üblich, das Learning Agreement (Lernvereinbarung) zu unterschreiben, welches Ihnen die Eignung für die Studienfächer an Ihrer Gasthochschule garantiert.
- Es ist zwingend erforderlich, mindestens die pro Semester an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) entsprechend dem gültigen Modulhandbuch ausgewiesenen ECTS zu erlangen.
- Die Studierenden übersenden eine Kopie des Learning Agreements (Lernvereinbarung) zur Unterschrift an die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH);
- Möglicherweise legen incoming-Studierende ein sog. „Certificate of Arrival“ (Ankunftsbestätigung) ihrer entsendenden Studieneinrichtung als zusätzlichen Nachweis für ihr absolviertes Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) als Gasthochschule zur Unterschrift und Siegelung vor;
- Zusätzlich können incoming-Studierende ein sog. „Certificate of Departure“ (Abreisebestätigung) ihrer entsendenden Studieneinrichtung als zusätzlichen Nachweis für ihr absolviertes Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) als Gasthochschule zur Unterschrift und Siegelung vorlegen;
- Alternativ können aber auch entsprechende Vordrucke der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) verwendet werden;
- Das Learning Agreements (Lernvereinbarung) einschließlich der Anlagen muss dem vervollständigten Auslandsstudium entsprechen; dementsprechend muss auch die Liste der geplanten und aktuellen Studienfächer passend übereinstimmen.
- Streichung von Studienfächern im Learning Agreement (Lernvereinbarung): Wenn der Studierende die Streichung seiner Teilnahme an einem Studienfach/an den Studienfächern beabsichtigt, die Bestandteil der Originalfassung des Learning Agreements (Lernvereinbarung) sind, dann hat der Studierende diese Veränderungen entsprechend auszuarbeiten, indem er ein Studienfach aus dem Learning Agreement (Lernvereinbarung) entfernt und die Veränderungen wie oben beschrieben erneut abgestimmt. Falls Studienfächer gestrichen werden sollen, ist die Einsendung eines ergänzenden Studienplanes entbehrlich.
- Das Learning Agreement (Lernvereinbarung) kann jährlich bis zum 15. September geändert werden.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den ERASMUS+-Koordinator.
Versicherungs- und Gesundheitsschutz
Alle internationalen Studierenden benötigen eine Lebens- und Gesundheitsversicherung, die für Deutschland gilt:
- Für EU-Bürger – Mindestens die Europäische Gesundheitsversicherungskarte (EHIC); Studierende aus der europäischen Union oder dem europäischen Wirtschaftsraum sind berechtigt, medizinische Hilfe auf Basis der Europäischen Gesundheitsversicherungskarte (EHIC) in Anspruch zu nehmen, welche das alte E111-Formular abgelöst hat. Die Europäische Gesundheitsversicherungskarte (EHIC) sollte durch eine zuständige Stelle im jeweiligen Heimatland vor der Ankunft in Deutschland ausgestellt sein.
- Falls Sie Bürger eines Landes außerhalb der EU sind, sollten Sie für den Zeitraum Ihres Aufenthaltes in Deutschland über eine hier geltende Krankenversicherung verfügen. Diese sollte durch eine zuständige Stelle im jeweiligen Heimatland vor der Ankunft in Deutschland ausgestellt sein. (Quelle: Auswärtiges Amt; November 2016)
Meldung durch die eigene Hochschule
Der Koordinator für den internationalen Austausch Ihrer Hochschule wird gebeten, die Namen von ausgewählten Studierenden per E-Mail an das Rektoratsbüro unter Nutzung der folgenden Adresse zu senden: polfh.rektoratsbuero@polizei.sachsen.de oder ralf.zimmer@polizei.sachsen.de.
Bitte übermitteln Sie zu Ihren Studierenden folgende Informationen:
Bitte übermitteln Sie zu Ihren Studierenden folgende Informationen:
- Vorname
- Familienname
- Aktuelle E-Mail-Adresse
- Curriculum
Sobald Sie durch Ihre Hochschule für den Austausch benannt wurden, werden Sie gebeten, dem weiteren Bewerbungsprozess entsprechend den Anforderungen der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zu folgen.
Der Bewerbungsprozess
Um Ihre Bewerbung für das Erasmus+-Programm abzuschließen, werden Sie gebeten, folgende Dokumente per E-Mail oder mittels Post an das Rektoratsbüro der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zu übersenden:
- Bearbeiten Sie das Bewerbungs-Formular und das Learning-Agreement: Füllen Sie alle Felder aus und vervollständigen Sie es mit Ihrer Unterschrift. Bitten Sie den Erasmus+-Koordinator Ihrer Hochschule, das Dokument zu siegeln / zu stempeln und zu unterschreiben.
- Fügen Sie eine Kopie Ihres Sprachzertifikates bei - Die Lehrsprache ist Deutsch: Deshalb sind gute deutsche Sprachkenntnisse erforderlich: Einige Lehrveranstaltungen des interdisziplinären Bereichs können in englischer Sprache angeboten werden. Entsprechende Sprachkenntnisse (mindestens Niveaustufe B1) werden erwartet. Teilnehmer an Mobilitätsmaßnahmen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, oder die Sprachkompetenzen nicht auf mindestens B1-Niveau (Incoming-Studierende) oder mindestens B2-Niveau (Incoming-Personal) erreicht haben, müssen vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme Sprachkenntnisse in Deutsch entsprechend der für sie geltenden und abgeschlossenen Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR) nachweisen. Über die Form des Nachweises der fremdsprachlichen Kompetenzen sowie über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse der erforderlichen Voraussetzungen im Fall von Incoming-Studierenden entscheidet der ständige Prüfungsausschuss.
- Legen Sie das neueste Transcript of records (Leistungsbescheinigung) vor. Bearbeiten Sie den Online-Sprachtest der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) unter Online-Sprachtest.
- Senden Sie die Materialien der Nummern 1 bis 3 bitte per E-Mail an polfh.rektoratsbuero@polizei.sachsen.de oder ralf.zimmer@polizei.sachsen.de.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen für das akademische Jahr sind:
Wintersemester: Benennung: 30. Juni / Bewerbung: 15. Juli
Sommersemester: Benennung: 31. Dezember / Bewerbung: 15. Januar
Wintersemester: Benennung: 30. Juni / Bewerbung: 15. Juli
Sommersemester: Benennung: 31. Dezember / Bewerbung: 15. Januar