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Erste Aufenthaltsverbote für Dresdner Innenstadt ausgesprochen

Medieninformation: 594/2024
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 16.10.2024, 10:25 Uhr

Landeshauptstadt Dresden

Erste Aufenthaltsverbote für Dresdner Innenstadt ausgesprochen


Die Dresdner Polizei hat vergangene Woche die ersten zwei Aufenthaltsverbote für Bereiche der Dresdner Innenstadt zugestellt. Das Verbot gilt ab sofort für zunächst drei Monate.

Betroffen sind ein 39-jähriger sowie ein 36-jähriger Tunesier. Beide Männer sind in diesem Jahr bereits mehrfach wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in Erscheinung getreten. Neben den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz muss sich der 39-Jährige auch wegen Körperverletzung, Bedrohung sowie Diebstählen verantworten. Die Straftaten hatten beide ausschließlich innerhalb des nun ausgesprochenen Verbotsbereiches begangen.

Polizeipräsident Lutz Rodig (61): „Die Prager Straße und der Wiener Platz sind seit längerer Zeit ein Schwerpunkt für die Dresdner Polizei. Dort ist das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden zum Teil nachhaltig gestört. Neben unseren Ermittlungen und der erhöhten Präsenz in dem Bereich sind die Aufenthaltsverbote ein weiterer Baustein des polizeilichen Einsatzkonzepts, um die Situation in der Innenstadt wieder zu verbessern.“

Das Aufenthaltsverbot umfasst im Wesentlichen den Wiener Platz und die Prager Straße. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der Zugang zum Dresdner Hauptbahnhof von dem Verbot ausgenommen.

Lutz Rodig: „Bereits am vergangenen Freitag stellten Beamte unserer Präventions- und Ermittlungsgruppe Innenstadt den 36-Jährigen innerhalb der Verbotszone fest. Wir nahmen ihn daraufhin bis zum Folgetag in polizeiliches Gewahrsam.“

Zwangsgeld und Zwangshaft sind weitere mögliche Konsequenzen bei festgestellten Zuwiderhandlungen gegen das Verbot.

Weitere Aufenthaltsverbote werden derzeit geprüft. (tg)

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