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Verdacht der besonders schweren Brandstiftung - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Medieninformation: 92/2024
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 07.02.2024, 10:00 Uhr

Landeshauptstadt Dresden

Verdacht der besonders schweren Brandstiftung
Beschuldigter in Untersuchungshaft


Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 25-jährigen Tunesier wegen des Verdachts der besonders schweren Brandstiftung, der Freiheitsberaubung und der falschen Verdächtigung.

Der Sachverhalt steht im Zusammenhang mit der gemeinsamen Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 17.11.2023 (Nr. 650/2023 der PD Dresden).

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich spätestens am 16.11.2023 entschlossen zu haben, eine Straftat zu begehen und seine ehemalige Lebensgefährtin, eine damals 19-jährige Deutsche, als Täterin dieser Straftat gegenüber den Ermittlungsbehörden zu benennen.

In Ausführung dieses Tatplans kettete er sich mittels einer Handschelle in seiner Wohnung an sein Bett und zündete die Matratze an.

Nachdem der Brand sich in der Wohnung ausgebreitet hatte, begab sich der Beschuldigte unter Mitnahme des Bettgestells zunächst auf den Balkon der Wohnung im 3. Obergeschoss und von dort aus aufgrund der starken Hitzeentwicklung auf den Balkon der darunterliegenden Wohnung, wo er von der Feuerwehr angetroffen und von dem Bett getrennt wurde.

Den durch die Feuerwehr hinzugerufenen Polizeibeamten soll der Beschuldigte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, seine ehemalige Lebensgefährtin habe ihn an das Bett gefesselt und die Matratze angezündet. Seiner Erwartung entsprechend wurde gegen die ehemalige Lebensgefährtin aufgrund der Tat am 17.11.2023 Haftbefehl erlassen und vollstreckt, bis der Haftbefehl aufgrund der durch die Ermittlungen zutage tretenden Widersprüche unverzüglich wieder aufgehoben wurde.

Der Beschuldigte wurde am 06.02.2024 aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls festgenommen und dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser hat den Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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