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Strafrechtliche Ermittlungen gegen zwei Auszubildende der sächsischen Polizei

Verantwortlich: Thomas Knaup (tk)
Stand: 27.04.2022, 19:30 Uhr

Nordhausen, Freiherr-von-Stein-Straße
26. April 2022, gegen 01:00 Uhr

Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
26. April 2022, 06:47 Uhr polizeilich bekannt


Die Polizei Thüringen führt seit dem 26. April 2022 strafrechtliche Ermittlungen gegen zwei Auszubildende der sächsischen Polizei. Den beiden Polizeimeisteranwärtern im Alter von 23 und 27 Jahren wird vorgeworfen, in der Nacht zu Dienstag, dem 26. April 2022, in Nordhausen eine 28-jährige Frau verbal beleidigt zu haben.

Der Sachverhalt soll sich im Umfeld einer Spielothek an der Freiherr-von-Stein-Straße zugetragen haben. Er geschah außerhalb der Dienstzeit.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Bedienstete der Polizei Sachsen, welche an der Polizeifachschule Schneeberg gegenwärtig eine Ausbildung absolvieren. Sie hielten sich aufgrund einer zweitägigen Exkursion ihrer Lehrgruppe über Nacht in der nordthüringischen Stadt auf.

Der Sachverhalt ist der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), zu welcher die Polizeifachschule Schneeberg organisatorisch zugehörig ist, durch dienstliche Meldung der Polizei Thüringen am Morgen des 26. April 2022 bekannt geworden.

Beide Polizeischüler wurden am heutigen Vormittag durch ihre Vorgesetzten zur Sache befragt. Die dabei getroffenen Schilderungen ließen den Tatvorwurf nicht im selben Licht erscheinen. Der Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bleibt daher abzuwarten, um zweifelsfrei zu ergründen, was tatsächlich geschehen ist.

Die strafrechtlichen Ermittlungen werden, soweit hier gegenwärtig bekannt ist, zum Vorwurf der Beleidigung geführt und obliegen der thüringischen Polizei. Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) prüft zudem die Einleitung disziplinarrechtlicher Schritte.

Aus dienstrechtlicher Sicht haben beide Polizeimeisteranwärter den Status eines Beamten auf Widerruf inne. In Abhängigkeit des Ergebnisses der strafrechtlichen Ermittlungen kann, insofern sich der Tatvorwurf erhärtet, die sofortige Entlassung aus dem Dienstverhältnis drohen. (tk)


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