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Beräumung und Vernichtung von Kampfmitteln

Kampfmittel sind alle gewahrsamslos gewordenen Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die Spreng-, Zünd-, Brand-, Nebel-, Reiz-, Rauch-, Leucht- und Kampfstoffe enthalten oder aus solchen bestehen.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beräumt und vernichtet zur Anzeige gebrachte Kampfmittel aus der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges sowie Kampfmittel auf den Liegenschaften der Westgruppe der Truppen der ehemaligen sowjetischen Stationierungsstreitkräfte. Für die Beseitigung neuzeitlicher Munition ist die Bundeswehr zuständig.

Das Beräumen der Kampfmittel umfasst:
  • das fachgerechte Freilegen des Munitionskörpers ohne Lageveränderung,
  • die Bestimmung der Kampfmittelart und die Klassifizierung ihrer Gefährlichkeit,
  • das Herstellen der Handhabungs- und Transportsicherheit des Kampfmittels durch Entschärfen oder gegebenenfalls Sprengen am Fundort,
  • den Abtransport des Kampfmittels in die Kampfmittelzerlegeeinrichtung.


In der Kampfmittelzerlegeeinrichtung werden die geborgenen Bomben, Granaten, Minen und Raketen zwischengelagert und fachgerecht entsorgt. Kleinkalibrige Munition wird durch Ausbrennen in speziellen Öfen, großkalibrige Munition durch Zersägen und anschließendem Verbrennen des Explosivstoffes vernichtet. Die entstehenden Abgase werden durch eine zertifizierte Abgasreinigungsanlage gereinigt. Die aus diesem Prozess verbleibenden Metallteile der Kampfmittel können dann problemlos in den normalen Recyclingprozess für Schrott eingebracht werden.


Polizeiverwaltungsamt - PVA