Terminankündigung und Einladung zur Fachtagung: ''Die Gewährleistung der Versammlungsgarantie unter pandemischen Bedingungen''
Eine Bestandsaufnahme aus behördlicher, polizeipraktischer, justizieller und wissenschaftlicher Perspektive
Die Coronapandemie hat die demokratische Gesellschaftsordnung in den vergangenen zwei Jahren in unterschiedlichster Weise herausgefordert. Staatliche Stellen waren und sind permanent in ganz unterschiedlichen Sachzusammenhängen dazu angehalten, die Freiheitsrechte des Einzelnen und den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in ein angemessenes Verhältnis zu setzen.
Ein Bereich, der genau dieses Spannungsfeld anschaulich abbildet, ist das Versammlungsgeschehen. Hier treffen die Belange des Gesundheitsschutzes sowie der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess ganz unmittelbar und für die Öffentlichkeit sichtbar aufeinander. Dabei wird das libertäre Verständnis von Versammlungsfreiheit, von dem Artikel 8 des Grundgesetzes ausgeht, durch die Anforderungen des Infektionsschutzes immer wieder auf die Probe gestellt.
Unabhängig davon, ob die Pandemie überwunden ist, erscheint es sinnvoll, eine zumindest vorläufige Bilanz zu ziehen und sich rechtlichen Fragen wie den folgenden zuzuwenden:
Ein Bereich, der genau dieses Spannungsfeld anschaulich abbildet, ist das Versammlungsgeschehen. Hier treffen die Belange des Gesundheitsschutzes sowie der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess ganz unmittelbar und für die Öffentlichkeit sichtbar aufeinander. Dabei wird das libertäre Verständnis von Versammlungsfreiheit, von dem Artikel 8 des Grundgesetzes ausgeht, durch die Anforderungen des Infektionsschutzes immer wieder auf die Probe gestellt.
Unabhängig davon, ob die Pandemie überwunden ist, erscheint es sinnvoll, eine zumindest vorläufige Bilanz zu ziehen und sich rechtlichen Fragen wie den folgenden zuzuwenden:
- Hat die Exekutive eine verfassungsgemäße und sachgerechte Abwägung zwischen Infektionsschutz und Versammlungsgarantie vorgenommen?
- In welchem Verhältnis stehen Infektionsschutzgesetz und Versammlungsgesetze?
- Welche spezifischen Konflikte ergeben sich für Versammlungsbehörden und Polizei bei der Umsetzung bzw. Durchsetzung der infektionsschutzrechtlichen Belange?
- Hat eine ausreichende und hinreichend differenzierte justizielle Kontrolle der Prozesse stattgefunden?
Zu solchen Fragen wollen wir mit fachlich Interessierten ins Gespräch kommen. Das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) lädt deshalb zu einer zweitägigen Fachtagung im Sankt-Benno-Haus in Schmochtitz bei Bautzen ein. Auf den folgenden Seiten finden Sie das vorläufige Programm der Veranstaltung sowie Informationen zu Anmeldung und Organisation der Tagung.
Anmeldung und Tagungsgebühr
Wenn Sie an der Tagung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 31.07.2022 per E-Mail bei der Geschäftsstelle des SIPS an. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung eine Rechnungsadresse für die Tagungsgebühr an.
Die Tagungsgebühr beträgt 77,50 Euro und beinhaltet alle im Programm ausgewiesenen Mahlzeiten und Kaffeepausen. Unterbringung und Frühstück sind nicht enthalten. Der Betrag wird Ihnen in den Wochen nach Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt.
Die Tagungsgebühr beträgt 77,50 Euro und beinhaltet alle im Programm ausgewiesenen Mahlzeiten und Kaffeepausen. Unterbringung und Frühstück sind nicht enthalten. Der Betrag wird Ihnen in den Wochen nach Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt.
Tagungsort und Unterbringung
Im Bildungsgut Schmochtitz ist bis zum Ablauf der Anmeldefrist ein Zimmerkontingent für die Teilnahme an der Tagung reserviert. Sie können Ihre Übernachtung mit Frühstück direkt dort buchen. Der Preis pro Person und Nacht beträgt 93,50 Euro (Einzelzimmer) bzw. 81,00 Euro (Doppelzimmer). Bitte richten Sie Ihre Übernachtungsanfrage direkt per E-Mail an das Bildungsgut Schmochtitz.
Kontakt
Inhaltlich Verantwortlicher
- Prof. Dr. Henning Schwier
Organisation und Planung
- Dr. Christoph Meißelbach