Mord in Göppingen
(© PP Ulm)
Die Staatsanwaltschaft Ulm und das Polizeipräsidium Ulm bitten um Ihre Mithilfe!
3.000 EURO Belohnung ausgesetzt!*
Am Mittwoch, 2. Oktober 2024, gegen 22:00 Uhr, wurde in einem Lokal in der Göppinger Gartenstraße ein 29 Jahre alter Mann durch Schüsse tödlich verletzt. Zwei weitere Gäste des Lokals erlitten lebensgefährliche Verletzungen.
Videoaufnahmen am Tatort zeigen einen bislang unbekannten Mann, welcher sich im Tatzeitraum in der Nähe des Lokals aufhielt.
Die Polizei schließt nicht aus, dass dieser Unbekannte der mögliche Schütze ist, im Zusammenhang mit der Tat steht oder in sonstiger Weise Hinweise zur Aufklärung des Tatgeschehens geben kann.
Am Mittwoch, 2. Oktober 2024, gegen 22:00 Uhr, wurde in einem Lokal in der Göppinger Gartenstraße ein 29 Jahre alter Mann durch Schüsse tödlich verletzt. Zwei weitere Gäste des Lokals erlitten lebensgefährliche Verletzungen.
Videoaufnahmen am Tatort zeigen einen bislang unbekannten Mann, welcher sich im Tatzeitraum in der Nähe des Lokals aufhielt.
Die Polizei schließt nicht aus, dass dieser Unbekannte der mögliche Schütze ist, im Zusammenhang mit der Tat steht oder in sonstiger Weise Hinweise zur Aufklärung des Tatgeschehens geben kann.
Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:
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Kennen Sie den Mann auf den Lichtbildern?
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Können Sie etwas zum Aufenthaltsort des Mannes sagen?
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Haben Sie am 2. oder 3. Oktober 2024, zwischen 22:00 Uhr und 00:00 Uhr, im Bereich der Göppinger Gartenstraße und des Bahnhofs Beobachtungen gemacht, welche möglicherweise mit der beschriebenen Tat in Verbindung stehen?
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Können Sie generell Hinweise zur Tat geben?
Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an das
Polizeipräsidium Ulm
Münsterplatz 47 in 89073 Ulm
Telefon: +49 (0) 731 1884999
oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
Fahndungsplakat des Polizeipräsidiums Ulm
(© PP Ulm )
*Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme des Täters führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.