Nicht wegschauen! Zivilcourage kann jeder leisten!
(© Polizei Sachsen)
Was ist Zivilcourage? Wörtlich bedeutet dies „Bürgermut“. Sie steht für die Bereitschaft und Fähigkeit, die eigene Komfort-Zone in unangenehmen oder bedrohlichen Lebenslagen zu verlassen, die Bequemlichkeit zurückzustellen, um sich für eine als gerecht erachtete Sache einzusetzen und entsprechend aktiv zu werden. Denn Momente, die Zivilcourage fordern, tauchen oft aus dem Nichts auf und strahlen Gefahr aus.
In unserer Gesellschaft ist jeder aufgefordert, hinzuschauen, wenn jemand beispielsweise ausgegrenzt wird, öffentliche Einrichtungen beschädigt werden oder gar tätliche Übergriffe stattfinden.
Gewaltvorfälle ereignen sich überwiegend im öffentlichen Raum
- Ein tätlicher Übergriff aus offener Straße und niemand sieht hin bzw. niemand greift ein.
- Ein Grund für dieses Verhalten sind Ängste und Unsicherheiten der potentiellen Helfer.
- Viele von uns haben Angst, sich in bedrohliche Lagen einzumischen. Entscheidend ist aber, eine gefährliche Situation richtig einzuschätzen und andere Mitmenschen, potentielle Helfer und die Polizei zu informieren. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl, schauen Sie auch ein zweites Mal hin, zücken Sie Ihr Handy, nicht um Aufnahmen zu machen, sondern um die Polizei zu rufen.
- Was wir brauchen sind Bürgerinnen und Bürger, die genau hinsehen. Und die 110 wählen - das kann jeder. Hier gilt, lieber einmal mehr die Polizei informieren als zu wenig.
Wie können Sie helfen?
- Helfen Sie, aber bringen Sie sich nicht selbst in unnötige Gefahr. Halten Sie Abstand zur Täterin oder dem Täter.
- Rufen Sie die Polizei! Wählen Sie die 110 oder den europaweiten Notruf 112!
- Bitten Sie andere um Mithilfe. Tipp: Je direkter Sie Personen ansprechen, desto mehr fühlen sich diese verantwortlich. »Sie mit der karierten Jacke …«
- Prägen Sie sich Tätermerkmale ein! Sofern die Täterin oder der Täter flieht, können Sie so der Polizei eine Beschreibung liefern. Jeder Hinweis ist wertvoll.
- Kümmern Sie sich um die Opfer! Zeigen Sie, dass Sie da sind und die Person nicht allein ist.
- Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung und sagen Sie bei den Behörden aus! Damit sorgen Sie dafür, dass Straftaten aufgeklärt und strafrechtlich verfolgt werden können.
Tun Sie was! Es ist auch eine gesetzliche Pflicht. Jeder von uns trägt Verantwortung für ein friedliches und zivilisiertes Zusammenleben in unserer Gesellschaft! Also – schauen Sie nicht weg!
Auf den Seiten der Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes finden Sie weitere Informationen unter: www.aktion-tu-was.de