Für Vielfalt, Respekt und Toleranz – Keine Chance für Hasskriminalität

© New Africa – stock.adobe.com

Am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), informiert die Polizei Sachsen über queerfeindliche Hasskriminalität sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote für Betroffene.

Queerfeindliche Straftaten ernst nehmen

Hasskriminalität richtet sich gegen Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftlichen Gruppen. Täterinnen und Täter handeln dabei häufig aus Vorurteilen, Intoleranz oder aus Ablehnung gegenüber anderen Lebensweisen. Betroffene werden dabei oftmals stellvertretend für eine gesamte Community angegriffen.

Queerfeindliche Hasskriminalität kann viele Formen annehmen. Dazu zählen unter anderem Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen, Nötigungen, Sachbeschädigungen oder volksverhetzende Inhalte – sowohl im öffentlichen Raum als auch im digitalen Umfeld. Besonders sichtbar sind heutzutage Hasskommentare in sozialen Netzwerken sowie Straftaten im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen, etwa im Rahmen von Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, die gerade mit Blick auf den bevorstehenden Pride Month im Juni besondere Sichtbarkeit erfahren.

Die aktuellen Zahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität zeigen, dass queerfeindliche Straftaten weiterhin ein ernstzunehmendes Problem darstellen. Im Jahr 2025 wurden allein in Sachsen insgesamt 169 queerfeindlich motivierte Delikte festgestellt. Es ist zudem von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Studien zeigen, dass viele Betroffene Straftaten nicht anzeigen. Laut der Studie »A long way to go for LGBTI equality« der Europäischen Agentur für Grundrechte aus dem Jahr 2020 meldeten 96 Prozent der Betroffenen Hassrede und 87 Prozent körperliche oder sexuelle Übergriffe nicht bei den Behörden.

Die Folgen solcher Taten sind häufig gravierend: Neben körperlichen Verletzungen entstehen oftmals erhebliche psychische Belastungen und ein dauerhaft beeinträchtigtes Sicherheitsgefühl. Viele Menschen schränken aus Angst ihre Sichtbarkeit oder Bewegungsfreiheit im Alltag ein.

Anzeige erstatten und Hilfe annehmen

Die Polizei Sachsen appelliert daher ausdrücklich, jede Straftat zur Anzeige zu bringen – auch vermeintlich »kleinere« Vorfälle wie Hasskommentare oder Beleidigungen im Internet. Polizeiliche Maßnahmen können nur ergriffen werden, wenn Straftaten bekannt werden. Jede Anzeige hilft dabei, Täterinnen und Täter zur Verantwortung zu ziehen, weitere Straftaten zu verhindern und Betroffene sichtbar zu unterstützen.

Die Polizei Sachsen steht für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und positioniert sich klar gegen jede Form von queerfeindlicher Gewalt. Grundlage hierfür ist das Leitbild der Polizei Sachsen mit seinem Bekenntnis zu einem respektvollen, toleranten und sicheren Miteinander.

© Polizei Sachsen

Weitere Informationen zum Leitbild der Polizei Sachsen finden Sie hier

Zentrale Ansprechstelle für LSBTIQ* im Landeskriminalamt Sachsen

Unsere zentrale Ansprechstelle unterstützt Betroffene queerfeindlicher Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Sie dient als polizeiliche Ansprechpartnerin, informiert über Hilfs- und Beratungsangebote und vermittelt Kontakte zu Opferschutzbeauftragten, Beratungsstellen und queeren Vereinen in Sachsen.

Darüber hinaus trägt die Ansprechstelle dazu bei, das Vertrauen zwischen Polizei und Community zu stärken sowie für die besonderen Herausforderungen und Auswirkungen queerfeindlicher Hasskriminalität zu sensibilisieren.

Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Empfehlungen für Betroffene, Angehörige sowie Zeuginnen und Zeugen

  • Wählen Sie bei akuter Gefahr oder Bedrohung sofort den Notruf 110.
  • Erstatten Sie Anzeige – persönlich bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache der Polizei Sachsen.
  • Bringen Sie gern eine Vertrauensperson zur Anzeigeerstattung mit.
  • Prägen Sie sich möglichst Aussehen, Bekleidung und besondere Merkmale der Täterin oder des Täters ein.
  • Sprechen Sie mögliche Zeuginnen und Zeugen an und notieren Sie deren Kontaktdaten.
  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren und behandeln.
  • Dokumentieren Sie entstandene Schäden sowie digitale Inhalte wie Nachrichten oder Kommentare.
  • Zeigen Sie Solidarität: Schauen Sie nicht weg und helfen Sie Betroffenen, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Informationen zu Opferrechten und Strafverfahren:

Opferrechte – Polizei-Beratung

Ablauf des Strafverfahrens – Polizei-Beratung

Auswahl an Beratungs- und Opferhilfeangebote in Sachsen:

Opferhilfe Sachsen e. V.

RAA Sachsen e. V.

Weißer Ring Sachsen

LAG Queeres Netzwerk Sachsen e. V.

Zentrale Ansprechstelle für LSBTIQ* bei der Staatsanwaltschaft Dresden

Zentrale Ansprechstelle für LSBTIQ* bei der Staatsanwaltschaft Leipzig

Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA)

zurück zum Seitenanfang