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Blumendieb wegen räuberischen Diebstahls in Haft

Verantwortlich: Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu und Anja Leuschner
Stand: 15.05.2019, 16:10 Uhr

 

 

 

Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Polizeidirektion Görlitz

 

Blumendieb wegen räuberischen Diebstahls in Haft

 

Bezug: 2. Medieninformation vom 5. Mai 2019

 

Görlitz, Wilhelmsplatz, Konsulstraße, Emmerichstraße

04.05.2019, gegen 17:50 Uhr
 

Festnahme:   15.05.2019

 

Am Samstag, den 4. Mai 2019, hatten Zeugen der Polizei über Notruf mitgeteilt, dass ein unbekannter Mann Blumen vom Wilhelmsplatz in Görlitz entwendet und einen Mann niedergeschlagen habe.

Streifen des örtlichen Reviers eilten zum Einsatzort. Sie stellten den 27-jährigen polnischen Bürger kurz darauf an der Konsulstraße/Emmerichstraße - noch mit den Blumen im Arm.

Erste Ermittlungen bekräftigten den Verdacht, dass der Beschuldigte zunächst etwa 30 Blumen im Wert von ca. 50 Euro aus einem Beet herausgerissen hatte. Anschließend schlug und trat er auf einen 46-jährigen Görlitzer ein, der ihn auf seine Tat angesprochen und die Situation gefilmt hatte. Das dazu genutzte Handy wurde dem Zeugen aus der Hand geschlagen. Der Blumendieb verließ den Platz und warf noch einen Stein nach dem bereits leicht verletzten Mann, den er aber nicht traf.

Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen wurde u.a. bekannt, dass die von dem Mann angegebene Wohnanschrift nicht stimmte.

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz am 7. Mai 2019 einen Haftbefehl gegen den Polen, der heute vollstreckt wurde.

 

Nachdem der 27-Jährige dem Haftrichter vorgeführt worden war, befindet er sich nun in der JVA Görlitz.

 

Die Staatsanwaltschaft Görlitz wird in Kürze Anklage erheben und auf eine schnelle Verurteilung hinwirken. Da dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last liegt – räuberischer Diebstahl ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren bedroht – scheidet die Durchführung eines förmlichen beschleunigten Verfahrens aus.


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