Heraus aus dem Hörsaal - hinein ins Praktikum
(© Polizei Sachsen)
In den kommenden Wochen sind wieder zahlreiche Studierende der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in den Dienststellen und Revieren der Polizei Sachsen anzutreffen.
Die rund 225 Studierenden des 28. Jahrgangs streben bereits dem erfolgreichen Abschluss des dreijährigen bzw. für die Aufstiegsbeamten zweijährigen Bacherlorstudiums entgegen. Es ist der diesjährige Abschlussjahrgang an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Das lang ersehnte Ziel und Lohn für alle Mühen ist in greifbare Nähe gerückt: der erste silberne Stern auf den Schulterstücken. Die feierliche Verabschiedung aus dem Studium und gleichzeitig Ernennung zur Kommissarin bzw. zum Kommissar ist auf den 29. September 2023 terminiert.
In den zurückliegenden Tagen wurde von den Studierenden noch einmal Höchstleistung abverlangt. Es galt verschiedene Modulprüfungen zu absolvieren und das natürlich möglichst erfolgreich, denn die Ergebnisse der mündlichen und schriftlichen komplexen Leistungsnachweise fließen selbstverständlich in die Gesamtbewertung des Studiums ein.
In den kommenden Wochen wird sich der Fokus dann auf die Erstellung der eigenen Bachelorarbeit richten, deren Bestehen Pflichtbestandteil des polizeiwissenschaftlich geprägten Bachelorstudiums ist. Für die Erstellung der Arbeit werden die Studierenden für rund fünf Wochen vom Präsenzlehrbetrieb freigestellt. Und anschließend geht es dann endlich ins Verwendungspraktikum, zumeist in die Dienststellen und Organisationsbereiche der Polizei Sachsen, in denen die erste Verwendung nach erfolgreichem Abschluss des Studiums anstehen wird.
Die rund 225 Studierenden des 28. Jahrgangs streben bereits dem erfolgreichen Abschluss des dreijährigen bzw. für die Aufstiegsbeamten zweijährigen Bacherlorstudiums entgegen. Es ist der diesjährige Abschlussjahrgang an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Das lang ersehnte Ziel und Lohn für alle Mühen ist in greifbare Nähe gerückt: der erste silberne Stern auf den Schulterstücken. Die feierliche Verabschiedung aus dem Studium und gleichzeitig Ernennung zur Kommissarin bzw. zum Kommissar ist auf den 29. September 2023 terminiert.
In den zurückliegenden Tagen wurde von den Studierenden noch einmal Höchstleistung abverlangt. Es galt verschiedene Modulprüfungen zu absolvieren und das natürlich möglichst erfolgreich, denn die Ergebnisse der mündlichen und schriftlichen komplexen Leistungsnachweise fließen selbstverständlich in die Gesamtbewertung des Studiums ein.
In den kommenden Wochen wird sich der Fokus dann auf die Erstellung der eigenen Bachelorarbeit richten, deren Bestehen Pflichtbestandteil des polizeiwissenschaftlich geprägten Bachelorstudiums ist. Für die Erstellung der Arbeit werden die Studierenden für rund fünf Wochen vom Präsenzlehrbetrieb freigestellt. Und anschließend geht es dann endlich ins Verwendungspraktikum, zumeist in die Dienststellen und Organisationsbereiche der Polizei Sachsen, in denen die erste Verwendung nach erfolgreichem Abschluss des Studiums anstehen wird.
Entsendung in das Grundpraktikum für die Studierenden des 30. Bachelorjahrgangs
(© Polizei Sachsen)
Auch für die rund 150 Studierenden des 30. Jahrgangs steht eine bereits heiß ersehnte »Luftveränderung« an: Vom Unterricht geht es das erste Mal »auf die Straße«, um das bisher theoretisch erlernte anwenden zu können. Regierungsdirektor Klaus Schütte verabschiedete die angehenden Kommissarinnen und Kommissare am 9. Juni 2023 in Vertretung des Prorektors in der Aula am Campus Bautzen.
Die Polizeikommissarsanwärterinnen und -anwärter haben zum 1. Oktober 2022 ihren Dienst in der sächsischen Polizei angetreten und in den ersten zwei Semestern des polizeiwissenschaftlichen Bachelorstudienganges bislang das sogenannte Grundstudium absolviert.
Die Studierenden haben Rechts- und Handlungsgrundlagen der polizeilichen Arbeit kennengelernt, die ersten polizeipraktischen Grundlagen gelegt und die körperliche Physis im Polizeitraining gestärkt. Nunmehr geht es endlich daran, das zuvor theoretisch erlernte und in Übungen gefestigte Wissen in die Praxis umzusetzen.
Wer sich selbst gerne einen Überblick über die Lehrinhalte des Studiums verschaffen möchte, kann das sehr gerne hier tun.
Das zwölfwöchige Grundpraktikum im Streifendienst beginnt am 12. Juni 2023. Die Kommissaranwärterinnen und -anwärter werden dann in den Polizeirevieren in Sachsen anzutreffen sein.
Die Polizeikommissarsanwärterinnen und -anwärter haben zum 1. Oktober 2022 ihren Dienst in der sächsischen Polizei angetreten und in den ersten zwei Semestern des polizeiwissenschaftlichen Bachelorstudienganges bislang das sogenannte Grundstudium absolviert.
Die Studierenden haben Rechts- und Handlungsgrundlagen der polizeilichen Arbeit kennengelernt, die ersten polizeipraktischen Grundlagen gelegt und die körperliche Physis im Polizeitraining gestärkt. Nunmehr geht es endlich daran, das zuvor theoretisch erlernte und in Übungen gefestigte Wissen in die Praxis umzusetzen.
Wer sich selbst gerne einen Überblick über die Lehrinhalte des Studiums verschaffen möchte, kann das sehr gerne hier tun.
Das zwölfwöchige Grundpraktikum im Streifendienst beginnt am 12. Juni 2023. Die Kommissaranwärterinnen und -anwärter werden dann in den Polizeirevieren in Sachsen anzutreffen sein.