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Hitze: Wenn das Auto zur Falle wird

Kinder und Hund im Auto
(© ©LightFieldStudios)

Kinder und Hunde dürfen besonders an heißen Tagen nicht allein im Auto bleiben. Innerhalb kurzer Zeit kann ein geparktes Auto zum Backofen werden – mit bis zu 60 Grad. Wie Sie vorbeugen, wann Sie sich strafbar machen und wie Sie im Ernstfall reagieren können.
Beitrag aus dem Archiv (2021)

 


Kinder und Hund im Auto
(© ©LightFieldStudios)

Kinder und Hunde dürfen besonders an heißen Tagen nicht allein im Auto bleiben. Innerhalb kurzer Zeit kann ein geparktes Auto zum Backofen werden – mit bis zu 60 Grad. Wie Sie vorbeugen, wann Sie sich strafbar machen und wie Sie im Ernstfall reagieren können.

Es ist heiß in diesen Tagen und das großartige Wetter lädt zu Ausflügen ein. Bei manch einem steht vielleicht auch schon der große Sommerurlaub vor der Tür. Leider werden bei solchen Temperaturen auch immer wieder Kinder oder Hunde im Auto zurückgelassen, beispielsweise um nur kurz etwas einzukaufen. Oft wird dabei die Kraft der Sonneneinstrahlung unterschätzt. Dabei ist auch egal, ob es ein helles oder dunkles Auto ist. Beide heizen sich binnen weniger Minuten extrem auf. Das ist für die Insassen nicht nur unangenehm, sondern teilweise lebensgefährlich, auch bei geöffnetem Fenster.

 

Bei einer Außentemperatur von 28 Grad kann sich das Auto bei Sonneneinstrahlung in nur zehn Minuten schon auf 35 Grad aufheizen, nach 20 Minuten sind es bereits um die 44 Grad, nach einer Stunde können daraus 60 Grad werden. Bei höheren Außentemperaturen steigt die Temperatur im Auto noch rasanter an.

 

Deshalb: Auch wenn der Zeitraum noch so kurz ist, lassen Sie bei hohen Temperaturen Ihr Kind und Ihre Vierbeiner niemals allein im Auto zurück.


Warum es für Kinder im Auto gefährlich wird


Anders als Erwachsene haben besonders kleinere Kinder oder Babys noch keine gut ausgebildeten und trainierten Schweißdrüsen. Sie schwitzen darum weniger. Schweiß hilft dem Körper aber, sich selbst abzukühlen. Hinzu kommt, dass Kinder eine viel geringere Körperoberfläche haben, über die sie schwitzen könnten. Daher leiden Kinder viel stärker unter extremer Hitze, die sich im Auto binnen weniger Minuten bilden kann.

Auch ein leicht geöffnetes Fenster bringt bei solchen Temperaturen wenig. Es droht ein Hitzschlag oder Kreislaufkollaps, der zu körperlichen Schäden führen kann. Daher wird das Zurücklassen von kleinen Kindern als Straftat bewertet. Erwachsene machen sich in diesem Fall der Körperverletzung und Kindesmisshandlung strafbar.

Wenn Tiere im Auto leiden


Den Hund im Auto mitnehmen ist für viele eine Selbstverständlichkeit – im Auto zurücklassen allerdings auch. Da Hunde nur an ihren Pfoten und der Nase Schweißdrüsen haben, müssen sie ihre Körpertemperatur mühsam über Hecheln verringern. Schon ab 28 Grad fällt ihnen das schwer und sie können einen Hitzschlag erleiden. Vereinzelt können auch Hunde einen Kreislaufkollaps erleiden, der auch zum Tod führen kann.

Ebenso haben andere Tiere bei hohen Temperaturen nichts im Auto zu suchen. Selbst wenn das Fenster einen Spaltbreit geöffnet ist oder im Schatten steht, können die Temperaturen im geparkten Fahrzeug binnen weniger Minuten stark ansteigen. Wer seinen Hund bei Hitze im Auto zurücklässt, macht sich der Tierquälerei strafbar. Unter bestimmten Umständen wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit gewertet, welche mit einer hohen Geldstrafe belegt werden kann. In manchen Fällen droht auch eine Freiheitsstrafe.

Erste Hilfe im Notfall


Zuerst einmal ist es wichtig zu schauen, ob das Kind oder das Tier noch reagieren. Dies können Sie beispielsweise durch Klopfen an die Scheibe testen. Außerdem sollten Sie im Umfeld Ausschau nach dem Besitzer oder der Besitzerin des Fahrzeugs halten. Fragen Sie Passanten, ob sie etwas gesehen haben, oder lassen Sie, wenn möglich, die Nummer des Wagens ausrufen, etwa im Supermarkt.

Ist niemand in Sicht, wählen Sie den Notruf unter 110 oder 112. Während Sie warten, überprüfen Sie immer wieder, wie es dem oder den Insassen geht.

Wann man eingreifen darf


Sollten Kind oder Tier im Auto mitgenommen wirken, nicht mehr reagieren, bewusstlos scheinen, dürfen Sie agieren und beispielsweise die Scheibe einschlagen. In solchen Situationen greifen dann der Notwehr-Paragraph §227 im Bürgerlichen Gesetzbuch, der erlaubt, Unrecht von sich und anderen abzuwenden oder Paragraph §34 im Strafgesetzbuch.
Letzter besagt: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.“

Wenn Sie sich für das Einschlagen der Scheibe entschieden haben
Wichtig ist es hier, eine Scheibe zu wählen, die die Insassen so wenig wie möglich gefährdet.

Beispiel: Sitzt ein Kind hinten rechts, sollten Sie niemals die Scheibe hinten rechts einschlagen, sondern die, die am weitesten vom Kind entfernt ist.

Tipp: Um sich abzusichern, empfehlen wir Ihnen, Ihr Handeln festzuhalten. Notieren Sie sich Kennzeichen, Automarke, Farbe und Uhrzeit. Fertigen Sie im Zweifelsfall Bilder und Videos an und holen Sie Zeugen hinzu. Lassen Sie sich von diesen auch die Kontaktdaten für eine spätere mögliche Befragung geben.

 

So beugen Sie Hitze im Auto vor

  1. Eine isolierende Abdeckung für die Windschutzscheibe hält nicht nur im Winter die Scheibe eisfrei, sie sorgt im Sommer auch dafür, dass die Hitze an dieser Stelle abgestrahlt wird und das Auto sich somit weniger aufheizt.
  2. Parken Sie das Fahrzeug möglichst im Schatten
  3. Lüften Sie vor Fahrtantritt durch. Öffnen Sie dazu für etwa fünf Minuten alle Fenster Ihres Fahrzeugs.
  4. Stellen Sie im Auto die niedrigste Temperatur ein und stellen Sie das Gebläse auf Umluft. So wird die Innenraumluft einmal durchgewälzt. Erst danach die Klimaanlage einschalten.

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