1. Navigation
  2. Inhalt
Inhalt

Sportförderung der Polizei Sachsen wird ausgeweitet

Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
(© Polizei Sachsen)

Eine neue Vereinbarung baut Hürden für Sportlerinnen und Sportler ab und verbessert die Trainingsbedingungen – auch nach Abschluss der Ausbildung.
Beitrag aus dem Archiv (2021)

 


Sportfördergruppe
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung fand im Innenhof des Innenministeriums in Dresden statt.
(© Polizei Sachsen)

Eine neue Vereinbarung baut Hürden für Sportlerinnen und Sportler ab und verbessert die Trainingsbedingungen – auch nach Abschluss der Ausbildung.

Künftig haben noch mehr Spitzensportlerinnen und –sportler die Chance, Teil der Sportfördergruppe der Polizei Sachsen zu werden. Außerdem werden die Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfbedingungen deutlich verbessert. Möglich macht dies eine neue Kooperationsvereinbarung, die am Dienstag, dem 15. Juni von Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller unterzeichnet wurde. Mitunterzeichner im Innenministerium in Dresden waren Christian Dahms, Vorsitzender des Olympiastützpunkts Sachsen e. V. sowie Ulrich Franzen, Präsident des Landessportbundes.

Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar war ebenfalls vor Ort, genauso wie Bobfahrerin Stephanie Schneider und der Kanut Leon Hanika. Beide hatten ihre Sportgeräte mitgebracht, die von allen Anwesenden neugierig inspiziert wurden.

Wöller begutachtet Bob
Innenminister Roland Wöller schaut sich den Bob von Stephanie Schneider genau an.
(© Polizei Sachsen)

Weniger Bürokratie, mehr Wettkämpfe

Mehrere Punkte sollen sich in der Sportfördergruppe künftig gegenüber den aktuellen Einstellungs- und Ausbildungsbedingungen verbessern:

  • Bisher konnten nur Spitzensportlerinnen und -sportler aus einem sächsischen Verein, die einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten und geförderten Kader (OK, PK, EK und NK1) angehören, Teil der Sportfördergruppe werden. Künftig soll es diese Möglichkeit auch für Mitglieder des Nachwuchskaders 2 und des Landeskaders geben, die vergleichbare Leistungen erbringen und die Voraussetzungen für die perspektivische Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder den Olympischen Spielen besitzen.
  • Die Förderwürdigkeit von Begleitsportlern (beispielsweise für Blinde), die einem Paralympicskader angehören, wird explizit mit in die Vereinbarung aufgenommen.
  • In der Vergangenheit musste der Kaderstatus für einen Verbleib in der Sportfördergruppe jährlich nachgewiesen werden. In Zukunft gilt die Förderung für die gesamte Ausbildungsdauer von viereinhalb Jahren. Für die Geförderten beutet das weniger Bürokratie.
  • Alle Athleten werden künftig zum 1. September eingestellt, was die Abläufe in der Ausbildung vereinfacht. Zuletzt hatten die Wintersportler im April angefangen.
  • Auch nach Abschluss der Ausbildung sollen die Sportlerinnen und Sportler weiterhin Höchstleistungen erbringen können. Deshalb können sie bald auch während der Berufsausübung vollständig vom Dienst freigestellt werden, um sich auf die Olympischen Spiele vorzubereiten.

Für die genannten Änderungen legt die Kooperationsvereinbarung die Rahmenbedingungen fest, die dann in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Sportfördergruppe in der Polizei des Freistaates Sachsen (VwV SFGPol) rechtlich fixiert werden.


Unterzeichnung
Innenminister Roland Wöller, Christian Dahms vom Olympiastützpunkt Sachsen e.V. und Ulrich Franzen, Präsident des Landessportbundes (v.l.)
(© Polizei Sachsen)


Marginalspalte

Polizist (m/w/d) werden

Ein starkes Team

Hier finden Sie Infos zur Bewerbung bei der Polizei Sachsen: